Bezüglich eines CO2-Zuschlags zur Energiesteuer waren verfassungsrechtliche Bedenken geäußert worden, die das Öko-Institut nun für nichtig erklärt hat. Grundlage dafür seien die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in welchen deutlich würde, dass erstens der Bund keine neuen Typen von Steuern "erfinden" dürfe, die im Grundgesetz nicht bereits vorgesehen sind. Zweitens dürfe er innerhalb der dort festgelegten Typologie neue Steuern schaffen oder bestehende umgestalten. Drittens dürfe der Bund mit den danach gestatteten Steuern umweltpolitisch lenken.
"Deshalb ist es dem Bund zwar verwehrt, die CO2-Emissionen selbst zum Gegenstand einer Steuer zu machen", betont der Jurist Stefan Klinski, der das Gutachten miterstellte, "er darf aber bei der Energiesteuer so vorgehen, wie er es selbst bei der Kfz-Steuer schon vorgemacht hat: die CO2-Emissionen als Bemessungsgröße nutzen. Hierdurch lässt sich rechtssicher ein CO2-Preis einführen."
"Nicht durch juristische Vorbehalten ablenken lassen"
"Der CO2-Zuschlag kann auf sehr einfache Weise eingeführt und unbürokratisch umgesetzt werden", betonen beide Autoren. "Von diesem entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Vorschlägen sollte sich die Politik nicht durch juristische Vorbehalte ablenken lassen, die sich bei näherem Hinsehen als nicht tragfähig erweisen."
In der öffentlichen Debatte waren vereinzelt rechtliche Zweifel geäußert worden. Diese würden laut Öko-Institut allerdings auf einer unklaren Unterscheidung zwischen Steuergegenstand und Bemessungsmaßstab beruhen. Aus der Bezeichnung "CO2-Zuschlag" würde vorschnell darauf geschlossen, dass die CO2-Emissionen direkt zum Steuergegenstand gemacht würden. (pm)



