Welche Daten die Betreiber von Erzeugungsanlagen und Stromspeichern den Netzbetreibern übermitteln müssen, hat am Dienstag die Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt. Die Regelung verbessere die Datengrundlage der Netzbetreiber für Redispatch-Lösungen, lässt die Behörde in einer Pressemitteilung verlautbaren. Außerdem sei sie ein weiterer Baustein, um das Einspeisemanagement in das System der Engpassbeseitigung durch Redispatch zu integrieren. Die konkrete Anlage mit allen wichtigen Informationen der Bundesnetzagentur ist hier zu finden.
Die Festlegung basiert auf einem Entwurf des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Dieser richtet sich an nahezu 100.000 Anlagen mit einer Leistung größer 100 kW. Betreiber sind ab dem 1. Oktober 2021 verpflichtet, Informationen zu ihren Anlagen zukünftig an den jeweiligen Anschlussnetzbetreiber zu übermitteln. Diese beinhalten Stammdaten, Informationen zu Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten zur aktuellen Einspeiseleistung. Für Anlagen, für die sog. Einspeisefahrpläne zur Vorhersage der geplanten Einspeisung erstellt werden, gelten zusätzliche Datenlieferpflichten. Die Festlegung ergänzt bereits bestehende Datenlieferpflichten für Anlagen größer 10 MW und erweitert diese.
Daten für den „Redispatch 2.0“
Die Informationspflichten dienen den Netzbetreibern dazu, ihre Datengrundlage für die Zwecke des Redispatchs zu verbessern. Die Daten helfen netzübergreifend optimierte Lösungen für drohende Engpässe im Stromnetz zu finden und dabei den Einspeisevorrang von Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sicherzustellen. Zu diesen Zwecken tauschen die Netzbetreiber die Daten untereinander aus.
Hierzu hat die Bundesnetzagentur am 12. März 2021 Rahmenbedingungen zur sog. Netzbetreiberkoordinierung (finden Sie hier) gesetzt. Sie stellen sicher, dass allen Netzbetreibern die notwendigen Daten vorliegen. Die Umsetzung von "Redispatch 2.0" durch die Branche ist bereits im Gange. Der Austausch von Stammdaten soll im Sommer starten. (gun)



