Bild: © IndustryAndTravel123RF

Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel der Treuhand-Nachfolgerin BVVG für unwirksam erklärt, mit der Pachterlöse bei Käufern von Flächen früherer „volkseigener Betriebe“ zum großen Teil abgeschöpft wurden. Darauf weist das Beratungsunternehmen Sterr-Kölln und Partner hin.

Die BVVG privatisiert als Nachfolgerin der „Treuhandanstalt“ seit 1992 Äcker, Wälder und Seen auf dem Gebiet der früheren DDR. Die Flächen sollen in der Regel ausschließlich landwirtschaftlich genutzt werden.

Die Tochter der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben hat bislang regelmäßig Klauseln verwendet, wonach Windenergieanlagen auf den von ihr veräußerten Flächen nur dann errichtet werden dürfen, wenn der überwiegende Teil der Pachteinnahmen für den Standort an das staatliche Unternehmen zurückfließt – im konkret verhandelten Fall mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Pacht. Nach dem Landgericht Berlin 2015 und dem Kammergericht 2016 hat nun auch der BGH entschieden, dass die vertragliche Klausel unwirksam ist.

Es gibt unterschiedliche Klauseln

„Grundeigentümer, die vertraglich verpflichtet worden sind, einen Großteil ihrer Pachteinnahmen an die BVVG weiterzuleiten, sollten prüfen lassen, ob die Klauseln in ihrem Vertrag nach den Maßgaben des BGH-Urteils unwirksam sind“, rät Sebastian Helmes von Sterr-Kölln & Partner. Auch Rückforderungsansprüche gegen die BVVG könnten geprüft werden. Sterr-Kölln und Partner weist aber auch darauf hin, dass die BVVG unterschiedliche Klauseln verwendet hat. Daher müssen nicht alle Verträge rechtswidrig sein. (wa)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper