"Die Missbrauchsverbote für die Preisbremsen sind ausreichend und zielführend", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

"Die Missbrauchsverbote für die Preisbremsen sind ausreichend und zielführend", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Bild: © Wolfilser/Adobestock

Über 3000 Strom-, Gas, und Fernwärmeversorger gibt es in Deutschland. Neben Millionen an Haushalten werden zudem auch Zehntausende Industriekunden mit Strom und Gas versorgt Sie alle sind von den Energiepreisbremsen betroffen. Das allein umreisst schon die gewaltige Dimension der neuen Aufgabe des Bundeskartellamts. Dieses wird ab Januar nächsten Jahres darüber wachen, dass die neuen Entlastungsregeln nicht missbräuchlich ausgenutzt werden.

Die Aufsichtsbehörde hat mittlerweile mit dem Aufbau einer Abteilung zur Durchsetzung des Missbrauchsverbots begonnen, heißt es in einer Pressemitteilung. "Das ist für uns ein ganz neues Aufgabenfeld. Es geht nicht um den Schutz des Wettbewerbs, sondern es geht vor allem um den Schutz der Steuerzahlerinnen und -zahler und darum, dass Unternehmen nicht ohne eigene Kostensteigerung ihre Preise erhöhen und so staatliche Subventionen missbräuchlich in Anspruch nehmen“, bekräftigt Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamts.. Man werde sich jetzt mit Hochdruck der neuen Aufgabe widmen.

Das Missbrauchspotenzial bei den Preisbremsen wird analog zu den Coronahilfen in Branchenkreisen als relativ groß eingeschätzt. Das gilt insbesondere für Konstellationen, in denen sowohl der Versorger als auch der Kunde von einer Preisanpassung profitieren könnten. Ein Augenmerk dürfte deshalb sicherlich auch auf dem Industrie- und Gewerbekundenbereich liegen, weil hier die Preistransparenz viel geringer ist als bei den Haushaltskunden.

Welche Preiserhöhungen fallen unter das Monitoring?

Entsprechende Erfahrungen und die notwendige methodische und technische Kompetenz zur Preisüberwachung hat die Behörde aus diversen Marktuntersuchungen in der Vergangenheit, etwa vor rund zehn Jahren im Fernwärmemarkt oder anfangs der 2000er Jahre im Strom- und Gasmarkt.

Noch nicht ganz klar ist offenbar, gegen welche Preiserhöhungen das Bundeskartellamt künftig Untersuchungen einleiten könnte. Fallen darunter auch Anpassungen, die noch in diesem Jahr angekündigt wurden, aber erst im Januar oder Februar 2023 in Kraft treten? Es deutet offenbar einiges darauf hin.

Verstöße können mit Bußgeldern belegt werden

In der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag die beiden Gesetze zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) und einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (ErdgasWärmePBG) beschlossen.

Die Preisbremsen-Gesetze verbieten eine missbräuchliche Ausnutzung dieser Entlastungsregeln. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass Energieversorger ihre Arbeits-(Endkunden-)preise für Gas, Wärme oder Strom erhöhen – um ihrerseits eine höhere staatliche Ausgleichzahlung zu erhalten -, obwohl es für die Preiserhöhung keine sachliche Rechtfertigung durch gestiegene Kosten gibt. Verstöße können mit Bußgeldern sanktioniert werden und unrechtmäßig erlangte Ausgleichzahlungen müssen erstattet werden. Für die Durchsetzung dieser Vorschriften ist das Bundeskartellamt zuständig.

Mundt: "Aktuelle Preiserhöhungen spiegeln hauptsächlich Kostensteigerungen wider"

„Aufgrund der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sind die Energiepreise in den vergangenen Monaten stark angestiegen. Viele Versorger müssen deshalb die Energie auch zu sehr hohen Preisen einkaufen. Aktuelle Preiserhöhungen spiegeln hauptsächlich diese Kostensteigerungen wider“, erklärt Andreas Mundt. Sollten einzelne Unternehmen die Energiepreisbremsen ausnutzen wollen, um höhere bzw. ungerechtfertigte staatliche Subventionen zu erlangen, werde das Amt missbräuchliche Verhaltensweisen verfolgen.

In Verdachtsfällen werde das Amt überprüfen, ob Preise ungerechtfertigt erhöht wurden und sein Aufgreifermessen entsprechend ausüben.

Behörde weiterhin nicht für allgemeine Preisaufsicht zuständig

Das Bundeskartellamt sah sich in den vergangenen Wochen offenbar mit einer Flut an Anschreiben von Bürgerinnen und Bürgern konfrontiert. Diese hatten der Behörde  ihre Benachrichtigungen über Preiserhöhungen für Gas, Strom und Fernwärme mit der Bitte um Prüfung geschickt. Das Bundeskartellamt sei nicht die zuständige Stelle für Widersprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen eine Preiserhöhung, heißt es nun zur Klarstellung in der Pressemitteilung.

Ebenso falsch sei der Eindruck, dass die Preiserhöhung eines Versorgers zunächst vom Bundeskartellamt genehmigt werden müsste. Eine solche Praxis sei auch nach den neuen Regelungen zur Gas-, Strom- und Wärmepreisbremse nicht vorgesehen. Das Amt führt auch in Zukunft keine allgemeine Preisaufsicht und keine generellen Preisgenehmigungen im Strom-, Gas- und Fernwärmebereich durch. (hoe)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper