Mit bis zu 0,2 Cent pro kWh können Kommunen am Betrieb eines Solarparks beteiligt werden. Seit dem EEG 2023 gilt das auch für Bestandsanlagen. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) stellte kürzlich einen neuen Mustervertrag vor, um die finanzielle Beteiligung rechtssicher umzusetzen. (Die ZfK berichtete)
Nun hat der Verband das Dokument erläutert und dabei auch einige Nachfragen beantwortet. Für die Stadtwerke-Branche dürften dabei vor allem die Ausführungen des Rechtsanwalts Wieland Lehnert von der Energierechts-Kanzlei Becker Büttner Held spannend gewesen sein.
Zweckbindung unzulässig
So stellte der Jurist nochmals klar, dass etwaige Zahlungen der Solaranlagenbetreiber an die Gemeinden freiwillig blieben. Zwar hat sich der Wortlaut des EEG mit der Novellierung zum Januar 2023 geändert. Inzwischen heißt es dort, dass Solaranlagenbetreiber die betroffenen Gemeinden beteiligen "sollen". Daraus erwachse aber keine rechtliche Pflicht, auch wenn dies im Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) offenbar diskutiert werde.
Zwingend erforderlich für die finanzielle Beteiligung sei allerdings eine vertragliche Regelung. Das EEG sehe vor, dass beide Parteien, also Anlagenbetreiber und Kommune, eine rechtliche Vereinbarung eingehen müssten, so Rechtsanwalt Lehnert. Wichtig sei dabei, dass dies ohne Gegenleistung der Gemeinde geschehe. "Eine Zweckbindung ist grundsätzlich nicht zulässig."
Mustervertrag für Bestandsanlagen
Für viele Gemeinden sei außerdem wichtig, dass sich die Beteiligungsmöglichkeit seit diesem Jahr auch auf Bestandsanlagen erstrecke. Und zwar, unabhängig davon, ob es sich um Anlagen mit oder ohne Zuschlag handele. Der bne hatte die Kanzlei BBH daher beauftragt, einen Mustervertrag speziell auch für Bestandsanlagen zu entwickeln.
Netzkosten umwälzen
"Die finanzielle Beteiligung von Kommunen ist ein Schlüssel für mehr Akzeptanz", sagte Timm Fuchs, Beigeordneter im Deutschen Städte- und Gemeindebund. Der Verband hatte an der Entwicklung des Mustervertrages mitgewirkt. Der DStGB wünsche sich nach Darstellung von Fuchs, dass die Beteiligung von Gemeinden verpflichtend geregelt werde.
"Wir befinde uns in Gesprächen mit dem BMWK und habe unseren Wunsch in den Konsultationen zum Wind- und Solar-Gipfel auch kommuniziert", so der Verbandsvertreter. Zudem sollten nach Ansicht des DStGB die Netzkosten künftig umgewälzt werden, da der Anschluss von Erneuerbaren-Anlagen derzeit für die lokale Bevölkerung zu höheren Strompreisen führe. (jk)
Der Mustervertrag ist hier zu finden
