Im Bitburger Land wird bald jede Menge Sonnenstrom geerntet.

Im Bitburger Land wird bald jede Menge Sonnenstrom geerntet.

Bild: © Trianel

Laut EEG 2023 können Kommunen mit bis zu 0,2 Cent pro kWh am Betrieb eines Solarparks beteiligt werden. Bei einer 50 Megawatt PV-Freiflächenanlage entstehen so schnell Beiträge von 100.000 Euro pro Jahr, die regelmäßig in den Haushalt der Gemeinde fließen, wie der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) mitteilt.

Die Kommunalbeteiligung gilt demnach nach § 6 EEG sowohl für neue oder repowerte als auch für bestehende PV-Freiflächenanlagen und bezieht sich auf die tatsächlich eingespeiste Strommenge. Mit einem neuen Mustervertrag will der Verband es allen Akteuren leichter machen, die Kommunalbeteiligung rechtssicher umzusetzen.

Beteiligung sorgt für Akzeptanz

"Ab 2026 plant die Bundesregierung einen jährlichen Ausbau von 11 Gigawatt bei Solarparks", sagt Robert Busch, Geschäftsführer des bne. "Uns ist wichtig, dass die Menschen in den Standortkommunen, Landwirte und die Biodiversität von Photovoltaik profitieren. Eine bessere Beteiligung an der Energiewende stärkt strukturschwache Regionen und sorgt für Akzeptanz."

"Anlässlich der Veröffentlichung der Musterverträge weisen wir darauf hin, dass nun auch eine finanzielle Beteiligung der Kommunen für bestehende Anlagen erfolgen soll und dass die Zahlungen unabhängig von einer Förderung durch das EEG vereinbart werden sollten", ergänzt Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB). Die Betreiber sollten demnach den betroffenen Gemeinden nun schnell ein Angebot unterbreiten und dazu beitragen, dass die finanzielle Beteiligung ohne großen bürokratischen Aufwand abgewickelt werden könne.

Aktualisiertes Beiblatt

"Um Rechtssicherheit sowohl für die Anlagenbetreiber als auch für die Kommunen zu gewährleisten, ist die vertragliche Umsetzung der Kommunalbeteiligung von großer Bedeutung", betont Wieland Lehnert, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH).

Mit dem aktualisierten Mustervertrag soll daher sichergestellt werden, dass die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen umfassend berücksichtigt werden. "Mit dem ebenfalls aktualisierten Beiblatt erhalten die Akteure außerdem Informationen zu allen Rechtsfragen des Vertrages", so der Jurist. (jk)

Zum Mustervertrag

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