Nach vorläufigen Zahlen der Fachagentur Windenergie gingen im vergangenen Jahr nur 276 Onshore-Windkraftanlagen neu ans Netz. Etwas positiver fällt die Bilanz für die Offshore-Windkraft aus.

Nach vorläufigen Zahlen der Fachagentur Windenergie gingen im vergangenen Jahr nur 276 Onshore-Windkraftanlagen neu ans Netz. Etwas positiver fällt die Bilanz für die Offshore-Windkraft aus.

Bild: © Framestock/AdobeStock

Das ist ein Paukenschlag: Statkraft Markets wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen die im April von der Bundesnetzagentur ausgesprochene Abmahnung. Die Bundesnetzagentur hatte festgestellt, dass der Direktvermarkter und vier weitere Unternehmen gegen die Pflichten aus dem Bilanzkreisvertrag verstoßen haben. Dem widerspricht Statkraft entschieden. "Entgegen der Auffassung der Bundesnetzagentur sind wir nach wie vor fest davon überzeugt, unseren Bilanzkreis zu jeder Zeit gemäß den maßgeblichen deutschen und europäischen regulatorischen Vorgaben bewirtschaftet zu haben", teilt eine Sprecherin auf ZfK-Anfrage mit. Deshalb habe man gegen den Beschluss der Regulierungsbehörde am vergangenen Dienstag Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. "Mit unserer Beschwerde möchten wir darüber hinaus zur weiteren Klärung der regulatorischen Rahmenbedingungen sowie zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen bei der effizienten Integration von Erneuerbaren beitragen", heißt es weiter. Bereits im April hatte Statkraft angekündigt, einen Widerspruch zu prüfen.

Dem Unternehmen werden nach eigenen Angaben Pflichtverletzungen bei der Bewirtschaftung seines Bilanzkreises am 12. Juni in der Tennet-Regelzone und am 25. Juni in der Amprion-Regelzone vorgeworfen. Der nach eigenen Angaben größte Produzent erneuerbarer Energien in Europa soll unter anderem Energiemengen in der Erzeugungsprognose angemeldet haben, die den Bilanzkreisverantwortlichen tatsächlich aber nicht zur Verfügung standen. Gegen diese Anschuldigung hatte sich Statkraft bereits im April in einer Pressemitteilung gewehrt. Anders als bei konventionellen Kraftwerken sei es bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen de facto kaum möglich, den Bilanzkreis ausgeglichen zu halten, so die Argumentation des Direktvermarkters. Denn niemand könne genau vorhersagen, wieviel Strom aus Sonne und Wind tatsächlich erzeugt werde.

Unsicherheiten bei Wettervorhersagen

"Deswegen ist es unvermeidbar, dass manchmal Energiemengen in der Erzeugungsprognose angemeldet werden, die dem Bilanzkreisverantwortlichen dann nicht zur Verfügung stehen", hieß es in der damaligen Presseverlautbarung. Das Erneuerbaren-Portfolio der Statkraft Markets habe in dem fraglichen Zeitraum rund 12.000 MW umfasst. Unsicherheiten in den Wettervorhersagen hätten an den betreffenden beiden Tagen zu entsprechenden Abweichungen geführt.

In einem Positionspapier hatte die Beschlusskammer 6 der Regulierungsbehörde gerade mit Blick auf die Prognosequalität erst in der vergangenen Woche noch in einer ungewöhnlich deutlichen Tonalität an die Bilanzkreisverantwortlichen appelliert. Diese müssten die ihren Bilanzkreisen zugeordneten Energiemengen bestmöglich prognostizieren und einen möglichst vollständigen Ausgleich der Einspeisungen und Entnahmen im Bilanzkreis gewährleisten. Die Inanspruchnahme von Ausgleichsenergie sei nur zum Ausgleich nicht prognostizierbarer oder unvermeidbarer Abweichungen zulässig. Die Erstellung einer sorgfältigen Prognose setze zudem voraus, dass der Bilanzkreisverantwortliche alle ihm potenziell verfügbaren Informationsquellen nutze.

Die sorgfältige Bilanzkreisbewirtschaftung erfordere weiterhin, dass der Bilanzkreisverantwortliche vollumfänglich funktionsfähige Computer- und/ oder Handelssysteme vorhalte, geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen für in Betrieb genommene Systeme durchführe sowie hinreichende organisatorische und/oder technische Maßnahmen zur Vermeidung signifikanter Bilanzungleichgewichte vorsehe, wie etwa entsprechende Alarm-Systeme. Die Verstöße gegen die Bilanzkreistreue sollen maßgeblich zu den erheblichen Systemungleichgewichten im Stromnetz im Juni vergangenen Jahres beigetragen haben. Neben Statkraft hat die BNetzA auch Centrica, Danske Commodities sowie Energie Vertrieb Deutschland und Optimax Energy abgemahnt.

Maßnahmenpaket zur Stärkung der Bilanzkreistreue

Zur Stärkung der Bilanzkreistreue hatte die Bundesnetzagentur bereits im Dezember 2019 ein Maßnahmenpaket festgelegt, das Bilanzkreisverantwortliche zu einer sorgfältigeren Bewirtschaftung ihrer Bilanzkreise anhält und eine schnellere Aufklärung von Bilanzungleichgewichten ermöglicht. Der letzte Baustein in diesem Paket ist eine geänderte Berechnung des Ausgleichsenergiepreises. Diese soll die Arbitrage zwischen Börsen- und Ausgleichsenergiepreis erschweren. (hoe)

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