Derzeit ist es Stromnetzbetreibern freigestellt, ob sie klassischen Haushaltskunden einen verbrauchsunabhängigen Grundpreis berechnen oder nicht. Die Zahl der Netzbetreiber, die vollständig auf einen Grundpreis verzichten, hat sich seit 2017 halbiert.
In der gleichen Zeit hat sich der durchschnittliche Grundpreis nach Angaben von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt mehr als verdoppelt: von 35 auf 73 Euro jährlich. In der Spitze ging es zuletzt auf bis zu 200 Euro pro Jahr hinauf.
Dabei ist es aktuell egal, ob sich hinter dem Stromzähler ein Student mit Einzimmerwohnung verbirgt, ein Rentner mit Photovoltaik-Anlage und Batteriespeicher oder eine Arztpraxis. So viel sei prognostiziert. Das dürfte sich mit der Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik, kurz Agnes, ändern.
VKU fordert möglichst hohen Grundpreis-Anteil
Die Bundesnetzagentur will zunächst in der Niederspannung an einer Mischung aus Grund- und Arbeitspreis festhalten. Welche Rolle der Grundpreis bei Stromnetzentgelten spielen sollte, ist allerdings umstritten, wie Stellungnahmen verschiedener Verbände zeigen. Geht es nach dem Stadtwerkeverband VKU, soll ein Grundpreis für Haushaltskunden mit klassischen Stromzählern künftig vorgeschrieben werden. Der Grundpreis-Anteil soll zudem möglichst hoch sein.
"Auch bis zu 100 Prozent sollen möglich sein", sagte Regulierungsexperte Victor Fröse bei einem Expertenaustausch der Bundesnetzagentur. Die Begründung: Dies würde der fixkostenbasierten Struktur der Netze stärker als bisher Rechnung tragen.
Anderer Auffassung ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Er kritisiert schon lange steigende Grundpreise. Aus seiner Sicht ist es "dringend geboten", dass die Bundesnetzagentur klare Vorgaben zur absoluten Höhe der Grundpreise und zum Verhältnis von Grund- und Arbeitspreis stellt. Dies machte er in seiner jüngsten Agnes-Stellungnahme klar.
In der Vergangenheit hatte der VZBV sogar eine Umkehr der "schleichenden Umstellung der Netzentgeltsystematik auf ein überwiegend hohes Grundpreis-basiertes Entgeltsystem" gefordert.
Klar ist: Je kleiner der verbrauchsabhängige Anteil am Netzentgelt ist, desto schwächer ist der finanzielle Anreiz, Strom zu sparen.
Netzanschluss statt Zählerpunkt
Der VZBV hat einen weiteren Vorschlag. Weil der Grundpreis in der Niederspannung aktuell pro Zählpunkt erhoben wird, fällt in einem Mehrfamilienhaus für jede einzelne Wohnung ein separater Grundpreis an. Demgegenüber müssen Einfamilienhäuser oder Gewerbebetriebe nur einen Grundpreis entrichten.
"Ein stärker anschlussorientierter Ansatz bei der Ausgestaltung des Grundpreises könnte dazu beitragen, diese Verteilungswirkungen zu verringern", schreibt der VZBV. "Allerdings können auch Probleme bei der Umsetzung entstehen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine annäherungsweise Differenzierung, etwa zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern, als ein möglicher Zwischenschritt."
BDEW und BNE wollen Richtung Kapazitätspreis
Zwischen VKU und VZBV dürfte sich der größte deutsche Energiewirtschaftsverband, der BDEW, einordnen. Aus seiner Sicht ist die Fortführung von Grund- und Arbeitspreis bei klassischen Haushaltskunden grundsätzlich sinnvoll. Perspektivisch sollten aber alle Kunden mit intelligenten Messsystemen in die Kapazitätspreis-Systematik überführt werden. Das ist aber noch Zukunftsmusik.
Insgesamt eher problematisch bewertet der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) Grundpreise. Seine Kritik: Die aktuelle Grundpreis-Logik geht zulasten von Kunden mit kleinem Verbrauch. Aus seiner Sicht sollten alle Haushaltskunden zumindest die Möglichkeit haben, in das Grundmodell zu wechseln, das die Bundesnetzagentur für höhere Netzebenen vorgesehen hat. Heißt: In ein Kapazitätspreismodell mit zwei Arbeitspreisen in der Finanzierungs- und einer dynamischen Netzentgeltkomponente in der Anreizfunktion. Voraussetzung dafür: ein Wechsel der Messung hin zu einem intelligenten Messsystem.





