Der Stromausfall im Südwesten Berlins wurde nach Angaben des Stromnetzbetreibers Stromnetz Berlin behoben. Das politische Nachspiel – Stichwort Tennis-Blackout des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner – hat dagegen erst begonnen. Und auch die Debatte um den Schutz kritischer Infrastruktur vor künftigen Sabotageakten dreht sich weiter – zumal ein wegweisendes Gesetz für mehr Sicherheit für kritische Infrastruktur gerade im Bundestag beraten wird.
Ein zentrales Mittel, wie Kommunen Einfluss auf das Management von Stromnetzen nehmen können, ist die Vergabe sogenannter Konzessionen. Dabei können neben der Versorgungssicherheit und der Kosteneffizienz weitere Auswahlkriterien berücksichtigt werden, die Städte und Gemeinden für wichtig halten. Am Ende steht ein Vertrag zwischen Kommune und Netzbetreiber, der eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren haben kann.
Neues Kriterium für Krisenmanagement
Schon im Vorfeld des Stromausfalls empfahl die Berliner LBD-Beratungsgesellschaft, bei Konzessionsverfahren stärker als bislang nicht nur die bestmögliche Beherrschung eines Krisenfalls zu berücksichtigen, sondern auch das Management der unmittelbaren Folgen einer Krise. Dieser Punkt scheint nun aktueller denn je zu sein.
In ihrem überarbeiteten Katalog zu zukünftigen Marktstandards bei Stromkonzessionsverfahren haben die Experten unter Leitung von Christof Schorsch (LBD-Beratungsgesellschaft) und Mirko Sauer (Brahms Nebel & Kollegen) ein vollständig neues Kriterium eingefügt. Demnach soll die Kommune vom Bieter erwarten, dass er im Sinne der Verbraucherfreundlichkeit Vorsorge für den Fall einer großflächigen Versorgungsstörung trifft. Außerdem soll der Netzbetreiber über Konzepte, Maßnahmen und Prozesse verfügen, mit denen die Krisenfolgen abgemildert und betroffene Verbraucher währenddessen begleitet werden.
"Dazu zählen Personalressourcen und Infrastruktur, wie beispielsweise die Einrichtung von Anlaufstellen für die umfassende Kommunikation, Information und Beratung für Netzkunden, die Bereitstellung von Ersatzversorgung für versorgungskritische Einrichtungen (insbesondere Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Altenheime) und für temporäre Überbrückungslösungen für Gewerbetreibende und Haushalte während der Dauer der Krise und der unmittelbaren Folgezeit bis zur vollständigen Wiederherstellung der Versorgung."
Weiterhin sei für die Kommune von Bedeutung, inwieweit der Netzbetreiber im Rahmen seiner Krisenbegleitung mit der Kommune und Institutionen wie dem Technischen Hilfswerk (THW), der Feuerwehr, dem Deutschen Roten Kreuz oder anderen Rettungsdiensten und anderen betroffenen Netzbetreibern kooperiere, um negative Auswirkungen eines Stromausfalls zu minimieren.
Kritis-Dachgesetz: Landkreistag drängt auf Änderungen
Am Donnerstag schaltete sich auch der Deutsche Landkreistag in die Debatte ein. Er forderte den Bundestag auf, das sogenannte Kritis-Dachgesetz an wichtiger Stelle zu ändern, um den Schutz kritischer Infrastrukturen zu verbessern. Das Vorhaben wurde bereits in erster Lesung beraten. Auch eine Expertenanhörung stand statt. Noch steht nicht fest, wann das Gesetz final beschlossen werden soll.
Aus Sicht des Landkreistags ist der derzeit vorgesehene Regelschwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern, den eine kritische Infrastruktur überschreiten muss, bevor der Betreiber überhaupt den Anforderungen des Gesetzes unterliegt, deutlich zu hoch. "Es hilft nichts, wenn nur besonders große Unternehmen entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen", schrieb der Spitzenverband der deutschen Landkreise. "Die Mehrheit der Menschen und Gewerbebetriebe wird nämlich von Betreibern versorgt, die unterhalb dieses Schwellenwerts liegen – vor allem in den ländlichen Räumen."
NRW: Fehlgeschlagener Anschlag auf Umspannwerk
Dass der Anschlag auf das Berliner Stromnetz kein Einzelfall ist, belegt eine Meldung aus dem nordrhein-westfälischen Erkrath. Dort sollen Unbekannte einen Anschlag auf ein Umspannwerk verübt haben. Dieser ist offenbar fehlgeschlagen.
Auf der Plattform Indymedia habe die Gruppe "Kommando Angry Birds" den Anschlag für sich reklamiert, sagte Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert auf Anfrage. Es handele sich um einen Sabotageakt auf die kritische Infrastruktur. Zuvor hatte der WDR berichtet.
Erst durch das am Montag eingestellte Bekennerschreiben seien die Behörden auf den fehlgeschlagenen Anschlag aufmerksam geworden. Als die Polizei das Umspannwerk vor Ort kontrollierte, stellte sie fest, dass dort tatsächlich ein Brandsatz deponiert worden war. (mit dpa)
Hinweis: Die Weiterentwicklungen der Auswahlkriterien in Stromkonzessionsverfahren durch die LBD-Beratungsgesellschaft , kurz Zuma-Katalog 2.1 Strom genannt, sind hier kostenlos abrufbar.




