Der Bundesrat hat am Freitag dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKG-Novelle) zugestimmt. Sowohl VKU als auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßen dieses. So merkt VKU-Chef Ingbert Liebing an: "Das neue TKG räumt zentrale Investitionshindernisse aus dem Weg." Exemplarisch hierfür gilt neben der Modernisierung der Umlagefähigkeit auch die Baustellenkoordinierung. Rechtliche Unklarheiten hätten in der Vergangenheit zu einem Über- und Doppelausbau auf Kosten der kommunalen Telekommunikationsunternehmen geführt, so Liebing weiter.
Die Entwicklung der TKG-Novelle 2021
Die Baustellenkoordinierung sei eine "gute Idee", um dem entgegen zu wirken. Dürfe aber "nicht missbraucht werden, dass Wettbwerber durch punktuelle Mitverlegung Investitionen in flächendeckende Glasfasernetze entwerten", mahnt er gleichzeitig an.
Sie bemühten sich redlich, aber...
Der VATM sehe die "erkennbaren Bemühungen", die Genehmigungsbürokratie in den Griff zu bekommen und lange Verfahrenslaufzeiten zu beschleunigen. Nun werde es aber meist bei den Ländern und Kommunen liegen, ob diese Erleichterungen wirklich greifen oder es ein Weitermachen wie bisher gebe, kritisiert der Verband in seinem Pressestatement. Gleiches gelte für die Stärkung moderner Verlegetechnologien oder One-Stop-Shop-Regeln, damit die Antrags- und Genehmigungsflut beim Ausbau gestoppt werden könne.
"Das Gesetz ist handwerklich unsauber"
Wesentlich kritischere Worte findet Bernd Buchholz (FDP): "Der schnelle Ausbau der Glasfaserinfrastruktur ist wichtig. Gerade deshalb sollte ein durchdachtes, gutes und in sich stimmiges Gesetz auf den Weg gebracht werden." Bei der Bundesratssitzung am Freitag nimmt er die Novelle hingegen in die Mangel: "Das Gesetz ist an vielen Stellen handwerklich unsauber und wirft viele Fragen auf, die zu Nachbesserungen führen", äußert sich der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister.
Die Bundesregierung habe zu lange gebraucht und müsse deshalb nun den Entwurf "im Schweinsgalopp durchpeitschen". Ursprünglich hätte die Novelle bereits im Dezember 2020 greifen müssen. Nun tritt das Gesetz zum 01. Dezember in Kraft.
Nachteil für die Stadtwerke
Vor allem die Modernisierung der Umlagefähigkeit (sog. Nebenkostenprivileg) war ein Streitpunkt, der mit einem Kompromiss endete. Sieben Jahre können die ausbauenden Telekommunikationsunternehmen die Kosten für die neue Glasfaserinfrastruktur in großen Wohnanlagen auf die Mieter umlegen. Dafür müssen sie aber Open-Access-Zugang gewähren.
Dies trifft zwar durchweg auf Zustimmung sowohl in der Politik als auch bei den Verbänden. Aber: "Die Wohnungseigentümer und die ausbauenden Unternehmen dürfen nicht in Verbindung stehen. Gerade für die Stadtwerke ist dies ein Hemmschuh", bemängelt der FDP-ler. (gun)



