Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage einiger (teils ehemaliger) Mitglieder der Aalener Grünen-Fraktion gegen Oberbürgermeister Thilo Rentschler (SPD) und den Gemeinderat teilweise stattgegeben. Rentschler habe im Dezember 2017 gegen die Gemeindeordnung verstoßen, weil er es unterlassen habe, zu einer Personalie, die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt wurde, Verhandlungsunterlagen beizufügen.
Konkret ging es um die von Rentschler vorangetriebene Trennung von dem damaligen Stadtwerkechef und Werkleiter des Aalener Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Cord Müller. Die Grünen hatten geklagt, weil sie der Ansicht waren, dass sie sich durch das Versäumnis des Oberbürgermeisters nicht auf die Debatte über die umstrittene Personalie hatten vorbereiten können. Zu diesem Ergebnis kamen nun auch die Richter.
Klage gegen Gemeinderat ohne Erfolg
Erfolglos blieb hingegen eine Klage gegen die Entscheidung des Aalener Gemeinderats, sich von Müller zu trennen.
Der Weggang des Aalener Stadtwerkechefs hatte seinerzeit für einigen Wirbel in der Branche gesorgt. Der Gemeinderat hatte die bereits beschlossene Verlängerung von Müllers Vertrag im Dezember 2017 rückgängig gemacht. Mit der Stadt einigte sich Müller schließlich auf eine Vertragsauflösung "in gegenseitigem Einvernehmen" zum Jahresende. Die Gründe für den Sinneswandel sind bis heute unklar. Müller war es gelungen, für mehr Kundenorientierung zu sorgen sowie das Cross-Border-Leasing des Abwassernetzes zu einem glücklichen Abschluss zu bringen.
Im Oktober 2018 wählte der Gemeinderat dann Christoph Trautmann zum künftigen Alleingeschäftsführer der Stadtwerke. Zuvor hatte der Wirtschaftsbeauftragte der Stadt, Wolfgang Weiß, das Unternehmen kommissarisch geleitet. (amo)


