Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Aufsichtsverfahren gegen sechs Bilanzkreisverantwortliche "im Zusammenhang" mit den Schiefständen im deutschen Stromnetz vom Juni eingeleitet. Das teilte der Energieregulierer und die Beschlusskammer 6 (BK 6) am Dienstag getrennt mit. Demnach handelt es sich bei den "Betroffenen" um:
- Statkraft Markets,
- Danske Commodities,
- Centrica Energy Trading,
- Trailstone,
- Optimax Energy und
- Energie Vertrieb Deutschland (EVD).
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) hätten "auffällige" Bilanzkreisverantwortliche bei der BK 6 angezeigt, hieß es von der Behörde. Diese geht nun dem Anfangsverdacht nach, ob diese ihre Pflicht, ihre Energiemengenkonten ausgeglichen zu halten, verletzt und damit die kritischen Systemlagen mitverursacht haben (Aktenzeichen: BK6-19-448 bis -453).
Das schärfste Schwert
Damit zückt die BNetzA jetzt ihr schärfstes Schwert, um die Bilanzkreistreue durchzusetzen. Stellt die BK 6 – ein gerichtsähnliches Gremium – am Ende eines Aufsichtsverfahrens hierzu wiederholte Pflichtverletzungen fest, könnten die jeweiligen ÜNB den belasteten Verantwortlichen ihren jeweiligen Strom-Bilanzkreisvertrag kündigen. Damit könnten diese zumindest in der betreffenden Regelzone keinen Strom mehr liefern. Ihre Strombeschaffungs- und -absatzmengen wären dann nicht mehr zuordenbar.
Das deutsche Strommarktmodell basiert seit der Marktöffnung auf dem diskriminierungsfreien Durchleitungsrecht aller Händler und Vertriebe durch alle fremden Stromnetze. Hierzu müssen Stromhändler, Kraftwerksbetreiber, Erneuerbaren-Direktvermarkter und Stromversorger, die direkt am Großhandel teilnehmen, sowie Netzbetreiber bei den ÜNB, in deren Regelzonen sie Elektrizität ein- oder ausspeisen wollen, "Bilanzkreise" unterhalten. Das sind virtuelle, in MWh geführte Energiemengenkonten. Deren Salden müssen "möglichst" ausgeglichen sein, damit genau so viel Strom erzeugt und eingespeist wie verkauft und ausgespeist wird.
Erste Verfahren 2013
Die Bilanzkreise müssen ungefähr seit 2012 in jeder Viertelstunde ausgeglichen sein, zuvor genügte ein stundenscharfer Ausgleich. Die BNetzA hatte bereits 2013 gegen vier Bilanzkreisverantwortliche, die aus ihrer Sicht nach wie vor nur stündlich ausglichen, Aufsichtsverfahren eingeleitet. Anlass war die kritische Netzsituation am traditionell verbrauchsarmen Heiligabend im Jahr 2012, an dem viel Wind- und Solarkraft ins Netz drückten. Als eine der Hauptursachen machte der Energieregulierer aber auch Bilanzkreise in Schieflage aus (Näheres siehe gedruckte ZfK 11/2013, Seite 27, nur im Abo/als E-Paper erhältlich).
Der 15-Minuten-Ausgleich ist seitdem gelebte Praxis geworden. Die zugrundeliegende Situation diesen Juni, die die BNetzA zum Gegensteuern anhält, war aber anders als 2012: An drei Juni-Tagen war das deutsche Stromnetz unterspeist statt überspeist, und zwar ebenfalls systemkritisch. Die ÜNB und die Behörde gehen vor allem dem Verdacht nach, dass damals Bilanzkreise bewusst unterspeist gelassen wurden, um Geld zu sparen, und so die physische Schieflage verursacht wurde.
Seit Juli nochmal anders
Die Differenzmengen zu einem ausgeglichenen Bilanzkreissaldo werden den Inhabern als "Ausgleichsenergie" vom jeweiligen ÜNB im Nachhinein in Rechnung gestellt. Die positive Ausgleichsenergie soll ein besonders teurer Zwangseinkauf virtueller Strommengen sein. Der Strafcharakter ist beabsichtigt, es ist eine Pönale. Es konnte aber im Juni möglicherweise immer noch billiger gewesen sein, seinen unterdeckten Bilanzkreis in die Ausgleichsenergie laufen zu lassen, als die Differenzmengen noch schnell selbst im Intradaymarkt nachzukaufen. Das ist zwar seit Jahren verboten, aber ein bewusstes Verhalten müsste erst nachgewiesen werden.
Seit Juli ist die Situation nochmal anders: Eine Minderheit von Erneuerbaren-Direktvermarktern hatte damals im "Regelenergiemarkt" zur kurzfristigen Ausregelung des Stromnetzes die Rückkehr zur reinen Vergabe nach dem Leistungspreis-Gebot gerichtlich erzwungen. Seither bieten manche Marktteilnehmer, um überhaupt zum Zuge zu kommen, Leistungspreise von null oder nahe null Euro pro MW und packen ihre teure Gebots-Komponente komplett in den Regelarbeitspreis, für bis zu 99.999 Euro pro MWh.
Risiko jetzt ruinös und unkalkulierbar
Werden diese tatsächlich abgerufen, wird dieser "Regelenergie"-Aufwand von den ÜNB als "Ausgleichsenergiepreis" auf jene Bilanzkreise umgewälzt, die in derselben Viertelstunde gegenläufig im Ungleichgewicht waren. So kommen seither Ausgleichsenergie-Ausreißer bis zu 20.000 Euro pro MWh zustande. Dann lohnt sich eine Bilanzkreis-Abweichung auf keinen Fall. Eine Intraday-Nachbeschaffung wäre in jedem Fall günstiger. Aber diese Viertelstunden treten auch bei unkritischen Systemzuständen auf, vor allem bei sogenannten Nulldurchgängen. Und die Ausgleichsenergiepreise werden erst am 29. des jeweiligen Folgemonats veröffentlicht. Das betriebswirtschaftliche Risiko ist also hoch bis ruinös und unkalkulierbar geworden.
Dies trifft besonders Direktvermarkter von Wind- und Solarkraft, die ihre Bilanzkreise wetterbedingt mit einem Prognoserisiko von zehn bis 15 Prozent führen müssen – daher hat die Mehrheit von ihnen als Sofortmaßnahme einen vierstelligen Regelarbeits-Preisdeckel gefordert und bastelt an einer "Branchenlösung" für die Nulldurchgang-Situationen – in der Hoffnung, dass die BNetzA sie durchwinkt.
BNetzA konsultiert Branche
Zufällig ebenfalls im Juli hatte die BNetzA eine Branchenkonsultation zur Stärkung der Bilanzkreistreue begonnen, um auf "Fehlanreize" aus dem Ausgleichsenergiepreis-System zu reagieren. Unter anderem soll in der Berechnungsmethode für den Ausgleichsenergiepreis stärker der Strafcharakter zur Geltung kommen. Die ÜNB müssen parallel eine andere Methode zur Genehmigung vorlegen. Der Ausgleichsenergiepreis soll an einen "geeigneten" Börsenpreisindex gekoppelt werden, der Anreize zur Ausnutzung von Unterschieden zu den Großhandelspreisen beseitigt. Schon damals drohte der BNetzA-Vizepräsident Peter Franke allgemein mit Aufsichtsverfahren gegen Bilanzkreisinhaber.
Der Regulierer hat kürzlich zudem ein Konzept der ÜNB zur Einführung eines vom Regelleistungsmarkt getrennten Regelarbeitsmarktes genehmigt. Er soll nun schon spätestens am 1. Juni 2020 kommen. Dies könnte neuen Akteuren vor allem mit grünen Portfolien den Zugang erleichtern, damit den Wettbewerb fördern und damit wiederum die Regelarbeitspreise senken. Dann würden in der Folge tendenziell zwar auch die Ausgleichsenergiepreise sinken, aber wenn insgesamt der Ausregelungsaufwand sänke, würde danach dann kein Hahn krähen. (geo)



