Wasserstoff gilt als wichtiger Baustein für den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft.

Wasserstoff gilt als wichtiger Baustein für den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft.

Bild: © Adobe Stock/malp

Grünes Licht für den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021. Das Kabinett hat das Papier beschlossen und auch die Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften auf den Weg gebracht. Im Kern geht es dabei um die EEG- Umlagebefreiung von grünem Wasserstoff – ein Anliegen, das die Branche seit längerer Zeit umtreibt, da es dabei um die Konkurrenzfähigkeit von grünem H2 geht.

Mit der Verordnung will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nun klären, wann Wasserstoff „grün“ ist und damit von der Umlage befreit werden kann. Der Stromverbrauch zur Herstellung von grünem Wasserstoff müsse vollständig aus erneuerbaren Anlagen gedeckt werden, so die Definition. Mit dieser „Übergangsregelung“ wolle man den Markthochlauf von Wasserstoff beschleunigen, heißt es dazu in einer Mitteilung aus dem Haus von Altmaier. Als grüner Wasserstoff gilt demnach nur der, der innerhalb der ersten 5500 Vollbenutzungsstunden eines Kalenderjahres in einer Einrichtung zur Herstellung von grünem Wasserstoff elektrochemisch hergestellt wird und bestimmte Anforderungen an den Strombezug einhält.

Bieberbach: Erneuerbare ausbauen

Nach Überzeugung des Ministers sei es mit dem Entwurf gelungen, „klare und pragmatische Anforderungen“ an grünen Wasserstoff zu schaffen. Doch weite Teile der Branche sehen das ganz anders. Florian Bieberbach, der Chef der Stadtwerke München, etwa kritisiert die engen Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber vorsehen will. Die Erzeugung von Wasserstoff und im Speziellen von grünem Wasserstoff sei derzeit nicht wettbewerbsfähig gegenüber fossilen Energieträgern. Es brauche deshalb neben einer ausreichenden Förderung und den richtigen Rahmenbedingungen vor allem auch einen sehr viel ambitionierteren Ausbau der Erneuerbaren.

„Der jetzt vorliegende Entwurf der EEG-Verordnung greift allerdings schon bei den richtigen Rahmenbedingungen zu kurz: Nur jener Wasserstoff soll als grün gelten, der in elektrochemischen Prozessen, also in einer chemischen Reaktion (ausschließlich) mit elektrischem Strom hergestellt wird. Damit werden andere Technologien, wie z.B. die Dampfreformierung von Biogas, bei denen alle für den Herstellungsprozess notwendigen primären und sekundären Energieträger aus erneuerbaren Energien gewonnen werden, aus nicht nachvollziehbaren Gründen ausgeschlossen“, ärgert sich Bieberbach – und macht einen Gegenvorschlag: Wasserstoff sollte immer dann als grün bezeichnet werden, wenn alle primären und sekundären Energieträger, die im Herstellungsprozess zugeführt oder verwendet werden, aus erneuerbaren Energien gewonnen werden, so der Stadtwerke-Chef.

Biogasrat: Altmaier verstrickt sich in Widersprüche

Ähnlich argumentiert der Biogasrat. Er übt heftige Kritik an der Definition von grünem Wasserstoff im EEG-Referentenentwurf und spricht sogar von einer „willkürlich gewählten Definition“ von grünem Wasserstoff. Die von Altmaier vorgelegte Definition stehe zudem in klarem Widerspruch zur Europäischen Wasserstoffstrategie und zur RED II.  

Noch deutlicher wird Ingbert Liebing, der Hauptgeschäftsführer des VKU. Der Vorschlag der Bundesregierung führe nicht zu einem Markthochlauf von Wasserstoff, sondern zu einem Rückschritt, warnt der Verbandschef. „Das ist auch mit Blick auf die in der letzten Woche noch kommunizierten Klimaschutzziele und -vorgaben nicht konsequent.“ Wer zügig möglichst viel CO2 einsparen müsse, sei gut beraten, sich nicht allein auf die Elektrolyse zu verlassen. „Warum dezentrale Lösungen, die etwa mit Hilfe von Speichern ihre erneuerbaren ‚Vollbenutzungsstunden‘ steigern können, nicht hinreichend berücksichtigt werden, ist uns nicht klar“, so Liebing. Stattdessen sollte die Bundesregierung alle emissionsfreien Technologien, etwa auch die Plasmalyse, nutzen und von der EEG-Umlagepflicht befreien.

Greenpeace Energy spricht von einer Mogelpackung

Andere Akzente setzt Greenpeace Energy, die zum Ergebnis kommen, dass es sich bei der Definition von „grün“ um eine Mogelpackung handelt und Nachbesserungen fordern. Marcel Keiffenheim, der Leiter Politik und Kommunikation, moniert konkret, dass nach dem Willen des Bundeswirtschaftsministeriums Elektrolyseure bis zu 6000 Stunden im Jahr Wasserstoff aus Strom produzieren dürfen, der dann als „grün“ eingestuft wird. „Tatsächlich wird der Strombedarf von Elektrolyseuren bei einer solch hohen Stundenzahl zu oft hauptsächlich durch fossile Kraftwerke gedeckt, weil Strom aus Wind und Sonne über eine solch hohe Stundenzahl nicht ausreichend verfügbar ist. Der so produzierte Wasserstoff ist also de facto nicht grün.“

„Hintertürchen“ für Wasserstoff, der aus fossilen Quellen stammt, macht auch der BEE aus. „Die vollständige oder teilweise Befreiung von der EEG-Umlage muss immer an klar definierte Nachhaltigkeits- und Systemdienlichkeitskriterien geknüpft sein. Nur grüner Wasserstoff dient den Klimazielen“, so Simone Peter, die Präsidentin des Verbands.

BWO: Wirtschaftlichkeit nicht einschränken

Zufrieden mit dem Entwurf ist der BWO. Es handele sich um einen absolut richtigen und wichtigen Schritt, so Geschäftsführer Stefan Thimm. Zu kritisieren hat er lediglich die Beschränkung auf die Vollbenutzungsstunden, da dies die Wirtschaftlichkeit der Elektrolyseure unnötig einschränke.

Damit spricht er auch Timm Kehler, dem Vorstand von Zukunft Gas, aus dem Herzen. Er fordert mehr Tempo beim Markthochlauf für Wasserstoff – und dazu brauche es Technologieoffenheit. Statt die Schwellen für grünen Wasserstoff möglichst hoch zu legen, sollte sich die Politik mit allen klimaneutralen Herstellungsweisen auseinandersetzen. Dazu gehörten die Gewinnung von Wasserstoff aus Erdgas und Abspaltung und Einlagerung des dabei entstehenden CO2 – dem sogenannten blauen Wasserstoff. Darüber hinaus die Methanpyrolyse, bei der Erdgas in die Bestandteile Wasserstoff und fester Kohlenstoff aufgespalten wird – der sogenannte türkise Wasserstoff. „Wollen wir die Klimaziele erreichen, ohne die Bürger finanziell zu überfordern, brauchen wir jeden Kubikmeter Wasserstoff, den wir erzeugen können“, betont der Zukunft Gas-Vorstand. (amo mit jk)

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