Mit dem Wasserstoff-Kernnetz wird in den kommenden Jahrzehnten eine völlig neue Energieinfrastruktur geschaffen. Das Netz soll beispielsweise Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore miteinander verbinden. Doch der Aufbau ist extrem teuer – und gerade in der Anfangszeit steht den Kosten nur wenig Nachfrage gegenüber. Zu den Fragen, wie dieses Problem gelöst werden soll, hat die Bundesnetzagentur nun eine Konsultation gestartet.
Refinanziert werden soll der Aufbau bis zum Jahr 2055 durch Netzentgelte. Diese werden ab 2025 an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes erhoben. Doch das Niveau soll bis zum Jahr 2055 möglichst konstant bleiben. Die Bundesnetzagentur überprüft die Netzentgelte alle drei Jahre und passt sie bei Bedarf an.
Ein Plan mit zwei Phasen
Dazu wird es eine Festlegung „Wanda“ geben – oder ausführlicher „Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus“. Wanda schaffe den regulatorischen Rahmen und gebe Vorgaben für die Bestimmung eines marktfähigen Entgelts für den Wasserstoffhochlauf.
Der Plan der Behörde: In der ersten Phase des Hochlaufs werden die Kosten für den Netzbetrieb die Erlöse übersteigen. Also werden die Netzentgelte in den ersten Jahren gedeckelt. Ausgeglichen wird dies in der zweiten Phase, in der das Netz bereits weitgehend aufgebaut ist und die Erlöse der Netzentgelte über den Kosten liegen werden.
Das Konto soll 2055 ausgeglichen sein
Diese Minder- und Mehrerlöse sollen auf einem dafür eingerichteten Zwischenkonto verbucht werden. Dieses soll bis zum Jahr 2055 wieder ausgeglichen sein. „Damit wird der Aufbau der Wasserstoff-Netzinfrastruktur finanziell vollständig von den Netzkunden getragen“, heißt es bei der Bundesnetzagentur. Durch die zeitliche Verschiebung tragen also spätere Netzkunden die Aufbaukosten des Netzes mit.
Die Finanzierungslücken, die den Netzbetreibern durch die zeitliche Verschiebung ihrer Erlöse entstehen, sollen durch einen staatlich abgesicherten Fördermechanismus zeitweilig zwischenfinanziert werden. Dieser Mechanismus sei aber nicht Teil der Wanda-Festlegung und werde vom Gesetzgeber im Energiewirtschaftsgesetz geregelt.
Wanda soll dabei zunächst die regulatorischen Rahmenvorgaben beschreiben – wie das Kernnetz finanziert werden kann. Detaillausgestaltungen etwa zur konkreten Höhe der Netzentgelte oder einzelne Kapazitätsprodukte bleiben künftigen Festlegungsverfahren vorbehalten. Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat das Konsultationsverfahren zu Wanda nun eröffnet. Stellungnahmen sind bis zum 30. April an die Bundesnetzagentur zu richten. (wa)



