Durch den Abschluss zahlreicher Direktverträge mit Betreibern neu errichteter Solarparks und nicht mehr geförderter Windräder hat der Strommix von Naturstrom weiter diversifiziert (Symbolbild).

Durch den Abschluss zahlreicher Direktverträge mit Betreibern neu errichteter Solarparks und nicht mehr geförderter Windräder hat der Strommix von Naturstrom weiter diversifiziert (Symbolbild).

Bild: © Naturstrom AG

Die Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern an Windparks sorgt für Akzeptanz und Zustimmung. Jedoch ist die Beteiligung aktuell bundeseinheitlich nicht verpflichtend geregelt. Viele Bundesländer haben daher Landesgesetze mit unterschiedlichen Vorgaben erlassen. Vorreiter waren hier etwa Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Die ZfK berichtete).

Hintergrund ist die freiwillige Regelung in § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welcher die Beteiligung zwar empfiehlt (soll-Regelung), aber nicht zwingend festschreibt. Einige Länder wollen sich hierauf nicht verlassen und führen eigene Regelungen ein.

Fairer Wettbewerb

So hat im laufenden Jahr fast ein Drittel der Bundesländer neue, unterschiedliche Landesgesetze eingeführt oder vorgestellt. Vor dem Hintergrund dieser Dynamik hält der Bundesverband WindEnergie (BWE) eine bundesgesetzliche Regelung für zielführend. Es gehe vor allem darum, ein "faires Wettbewerbsumfeld in den ebenfalls bundeseinheitlichen Ausschreibungen zu schaffen", wird BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek in einer Pressemitteilung zitiert.

Länderüberschreitende Projekte

Denn derzeit unterscheiden sich die einzelnen Landesgesetze teilweise deutlich. Manche Länder regeln nur eine verpflichtende Kommunalbeteiligung, andere entwerfen unterschiedliche Kombinationen aus Kommunal- und Bürgerbeteiligung. Der daraus resultierende "Flickenteppich" könnte zu einer Wettbewerbsverzerrung führen und den Zubau der Windenergie regional erschweren, befindet der Branchenverband.

Zudem drohe die "paradoxe Situation", dass Projekte, welche über Ländergrenzen hinweg reichten, zu gänzlich unterschiedlichen Bedingungen realisiert würden. Weiterhin können uneinheitliche Regelungen zu aufwändigen, bürokratischen Verfahren führen, die unnötig Zeit und Kosten verursachen, heißt es.

0,1 Cent pro kWh

Der BWE schlägt vor, eine Vereinheitlichung der Länderregelungen über eine Regelung im EEG herbeizuführen. So könnte der Bund den bisherigen Rahmen, in welchem die Länder weitergehende Bestimmungen zur Bürgerbeteiligung erlassen können, entsprechend fokussieren und an bestimmte Zielvorgaben knüpfen.

So sollten laut Verband berechtigte Bürgerinnen und Bürger in einem Umkreis von 2500 Metern um die Turmmitte von Windenergieanlagen beteiligt werden. Das Angebot sollte in Höhe von 0,1 Cent pro kWh für die tatsächlich eingespeiste Strommenge erfolgen. Anlagenbetreiber und Standortgemeinde sollen sich über die Art der finanziellen Beteiligung einigen.

Eigene Akzente

"Ein einheitlicher Rahmen schafft Transparenz, Vergleichbarkeit und Sicherheit bei Planung und Investition", so Heidebroek. "Unser Gesetzesvorschlag bietet einen solchen klaren Rahmen, lässt den Ländern dabei aber auch genug Freiraum, um eigene Akzente in der Gesetzgebung zu setzen." (jk)

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