Strom

Windausbau: Einnahmen für Gemeinden verstetigen

Der Ausbau der Windenergie bleibt hinter den Zielen der Bundesregierung zurück. Das liegt auch am Widerstand vieler Kommunen. Dabei gibt es vielversprechende Ansätze, um Gemeinden zu überzeugen.
08.12.2023

Die Beteiligung von Gemeinden ist bei vielen Windkraftprojekten entscheidend. (Symbolbild)

Die Bundesregierung wird ihre Wind-Ausbauziele im Jahr 2023 verfehlen. Damit sind auch die für 2024 und 2025 gesetzten Marken wohl nicht mehr zu erreichen. Vor allem in den südlichen Bundesländern hakt es. Neben langwierigen Genehmigungsverfahren und Flächenmangel liegt dies auch an Gemeinden, die sich gegen die Errichtung von Windrädern wehren.

Um den Kommunen einen finanziellen Anreiz zu bieten, sind verschiedene Formen der Bürgerbeteiligungen an Windrädern ermöglicht worden. Als erste verpflichteten Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die Anlagenbetreiber dazu, einen Teil ihrer Einnahmen an Kommunen und Bürger abzutreten oder Sonderabgaben für jedes neue Windrad zu entrichten. Andere Bundesländer wollen nachziehen oder dringen auf eine bundeseinheitliche Lösung, um den Ausbau der Windenergie voranzutreiben.

"Gerade in Zeiten klammer Haushalte ist das ein vielversprechender Ansatz", sagt Markus W. Voigt, CEO der Investorengruppe Aream.

Beteiligungen attraktiver gestalten

Wenn die Einnahmen dazu führten, dass sich eine Gemeinde einen neuen Spielplatz bauen oder ihr Gemeindehaus renovieren könne, dann steigere das die Akzeptanz der Windräder in der Bevölkerung. "Allerdings könnte die Politik hier noch entschlossener vorgehen und die Beteiligungen attraktiver gestalten", so Voigt weiter.

Der Chef des Investment- und Asset-Managers sieht hier noch weiteres Potenzial. Denn bisher bemisst sich die Höhe der Zahlung an die Gemeinde am Stromertrag der Windenergieanlagen, also an den erzeugten Kilowattstunden im vorangegangenen Jahr.

"Dadurch sind die Erträge für die Gemeinde Schwankungen unterworfen", so Voigt.

Sonderabgabe in Brandenburg

Er schlägt eine zusätzliche fixe Vergütung pro Turbinenstandort vor, um die Einnahmen zu verstetigen und Windräder noch attraktiver für die Gemeinde zu machen. "Das könnte den Wettbewerb der Kommunen um Genehmigungsstandorte gerade in strukturschwachen Regionen, wo jeder Euro zählt, weiter unterstützen."

Das Land Brandenburg hatte bereits 2019 beschlossen, dass Betreiber neuer Windkraftanlagen 10.000 Euro Sonderabgabe pro Anlage und Jahr an die Gemeinden zahlen, die ganz oder zum Teil im Drei-Kilometer-Radius dazu liegen. Laut dem Städte- und Gemeindebund hat diese Sonderabgabe den Windausbau nicht verzögert und gleichzeitig zu mehr Akzeptanz geführt. Mittlerweile hat Brandenburg die Regelung deshalb auch auf die Errichtung von Solarparks ausgedehnt. (jk)