Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts ist kein Bundesrecht betroffen.

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts ist kein Bundesrecht betroffen.

Bild: © Utah51/AdobeStock

Die Stadt Oer-Erkenschwick will nach einem Urteil zu überhöhten Abwassergebühren eine Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Nach Auskunft des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat die Stadt knapp fünf Wochen nach dem Urteil in Münster Beschwerde gegen die nicht zugelassene Revision eingelegt.

Die Stadt hat jetzt vier Wochen Zeit, die Beschwerde zu begründen, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag erklärte. Das OVG hatte in der mündlichen Verhandlung am 17. Mai darauf hingewiesen, dass es für eine Revision kaum Erfolgsaussichten gebe, weil bei dem Streit kein Bundesrecht betroffen ist. (dpa/hp)

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