Das EEG 2021 wurde von der EU als staatliche Beihilfe eingeordnet. Dementsprechend haben die neuen Klima-, Energie-, und Umwelthilfeleitlinien, wie sie die EU-Kommission derzeit plant, auch Auswirkungen auf das jetzige und künftige EEG.
So sollen die Ausschreibungsgrenzen künftig auf 400 kW und ab 2026 auf 200 kW abgesenkt werden – ein Problem aus Sicht von Simone Peter, Präsidentin des BEE: „Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien sind insbesondere im Vorfeld kapitalintensiv. Die mit der Teilnahme an einer Auktion verbundenen Kosten und Risiken bilden den zentralen Parameter und entscheiden über den Erfolg im Ausschreibungsverfahren. Dies stellt einen enormen Nachteil für kleinere und mittlere Unternehmen sowie Bürgerenergiegesellschaften dar, denn diese haben nicht den gleichen Zugang zu Fremdkapital und können auch Risiken für einen Nicht-Zuschlag nicht auf mehrere Projekte streuen.“
Endogene Mengensteuerung ist großes Problem
Auch widerspreche der Entwurf damit dem Ziel der Kommission, allen europäischen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Eigenverbrauch zu ermöglichen. „So lange die Mitgliedstaaten den Eigenverbrauch in Ausschreibungen verbieten können, wird die Ausweitung der verpflichtenden Teilnahme an Auktionsverfahren direkt zu einer Reduzierung des Eigenverbrauchs führen und damit die Bürgerenergie ausbremsen. Dabei ist sie der Schlüssel für die Akzeptanz der Energiewende“, so Peter weiter.
Vertrauen der Investoren in Gefahr
Darüber hinaus sei auch die endogene Mengensteuerung, wie sie seit der EEG-Novelle für Windkraft-an-Land-Ausschreibungen gilt, hinderlich für das Vorankommen der Energiewende. „Wettbewerb in Ausschreibungen erreicht man nicht durch die Verringerung der ausgeschriebenen Mengen, denn dies verletzt in erster Linie das Vertrauen der Investoren in den Markt. Stattdessen sollten vorrangig regulatorische Hindernisse wie schleppende Genehmigungsverfahren adressiert werden, die zu einer Unterzeichnung von Ausschreibungen führen. Zudem sollten nicht voll ausgeschöpfte Ausschreibungen in spätere Auktionen einbezogen werden“, fordert Peter.
Die endogene Mengensteuerung erlaubt der BnetzA bei einer Unterzeichnung der Ausschreibung, das Volumen der darauffolgenden Ausschreibungsrunde zu kürzen.
Negative Strompreise nicht pönalisieren
Und auch die Vorgaben zu Marktverzerrungen seien zu überarbeiten. „Den Mitgliedstaaten sollte durch die neuen Leitlinien flexibel ermöglicht werden, dass die Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen so lange fortgesetzt und vergütet werden kann, wie sie durch eine Verwendung in Sektorenkopplungstechnologien den Markt nicht verzerrt,“ betont die BEE-Präsidentin. Dies würde den Druck auf die Märkte verringern und wäre ein entscheidender Schritt hin zu fairen Wettbewerbsbedingungen.
„Eine pauschale Verschärfung der Pönalisierung in Zeitfenstern negativer Strompreise hingegen ist nicht zielführend“, so Peter. Der BEE habe seit langem auf die Problematik der beihilferechtlichen Genehmigungen hingewiesen und davor gewarnt. „Das Mindeste ist nun, die Rahmenbedingungen entsprechend auszugestalten, um den Erneuerbaren Energien die notwendige Priorität im europäischen Energiesystem einzuräumen“, so Peter abschließend. Die Beihilfeleitlinien sollen ab 2022 in Kraft treten. (lm)


