Regionalstrom: Seit dem 1. Januar bekommen alle Osnabrücker Stadtwerkekunden regional erzeugten Ökostrom ohne Aufpreis – u.a. von den Windrädern in Rieste

Regionalstrom: Seit dem 1. Januar bekommen alle Osnabrücker Stadtwerkekunden regional erzeugten Ökostrom ohne Aufpreis – u.a. von den Windrädern in Rieste

Bild: © Stadtwerke Osnabrück/Uwe Lewandowski

Fast fünf Monate nach Inkrafttreten des EEGs 2021 wurde die Novelle nun von der EU-Kommission notifiziert. Damit können viele der festgelegten Änderungen endlich auch in der Praxis umgesetzt werden. In der Branche sorgt das jedoch nur für kurze Erleichterung, denn die nächsten Probleme warten schon.

Die erteilte Genehmigung umfasst wesentliche Teile des EEGs. Nun kann die BNetzA endlich die Zuschläge der ersten beiden Erneuerbaren-Ausschreibungen in diesem Jahr veröffentlichen und die Projektierer können nach wochenlangem Bangen mit der weiteren Planung und Umsetzung beginnen.

Südquote wird extra geprüft

Allerdings habe die EU-Kommission zu einzelnen Regelungen, wie z.B. der Südquote für den Ausbau der Windkraft, vertieften Prüfungsbedarf angemeldet, heißt es vom BMWi. Die geplante, gesetzliche Vollbefreiung von der EEG-Umlage für „grünen“ Wasserstoff wiederum müsse noch durch eine entsprechende Verordnung ausgestaltet werden.

Diese Regelungen würden laut BMWi nun in einem separaten Verfahren von der Kommission geprüft werden. Auch die erhöhten Ausschreibungsmengen für nächstes Jahr, die das Bundeskabinett erst vergangenen Dienstag beschlossen hat, müssen nach der Verabschiedung im Bundestag extra genehmigt werden.

Förderung für Altanlagen über Corona-Regelungen erlaubt

Die Anschlussförderung für Ü20-Windkraftanlagen wurden von der Bundesregierung wiederum im Rahmen des Notifizierungsverfahrens so angepasst, dass sie nun keiner gesonderten beihilferechtlichen Genehmigung bedarf. Die geplanten Ausschreibungen für ausgeförderte Anlagen ab 2022 wurden damit gekippt. Stattdessen sollen die Altanlagen noch bis Ende dieses Jahres einen abschmelzenden Zuschuss zum Marktwert des Stroms bekommen. Diese Regelung falle dann unter den „befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19“.

Der BEE sieht nach dieser überstandenen Hängepartie nun bereits neue Probleme durch die Kompensation der EEG-Umlage durch Haushaltsmittel aufziehen. „Wir haben mehrfach vor der Verschiebung der Finanzierung in den Haushalt und der daraus entstehenden beihilferechtlichen Problematik gewarnt. Das Parlament stellt damit sein eigenes Handeln unter Genehmigungsvorbehalt, denn nun müssen auch weitere Novellen des EEG in Brüssel genehmigt werden“, erklärte BEE-Präsidentin Simone Peter. Es bleibe unerlässlich, die bestehende Preissystematik im Energiebereich zu reformieren. Hierfür bräuchte es eine umfassende und grundlegende Reform der Steuern, Abgaben und Umlagen und eine Erneuerung des Strommarktdesigns, das sich an den erneuerbaren Energien ausrichtet, so Peter. (lm)

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