Die EU-Kommission hat ihre Pläne zum Umbau des Strommarkts präsentiert. Dabei griff sie, wie mehrere Leaks in den Tagen zuvor bereits angedeutet hatten, zur Feile statt zum Hammer.
So bleibt das Merit-Order-Prinzip, wonach sich der Preis nach dem teuersten Kraftwerk richtet, das zur Deckung der Stromnachfrage benötigt wird, bestehen. Auch Stromsperren sind weiterhin erlaubt. "Der Druck auf den europäischen Energiemärkten hat [im Vergleich zum vergangenen Jahr] etwas nachgelassen", wird Georg Zachmann, Strommarkexperte von der Denkfabrik Bruegel, im Magazin "Politico" zitiert. "Das Ergebnis ist eine viel zielgerichtetere Reform."
Raus aus Kurzfrist-, rein in Terminmarkt
Der Stadtwerkeverband VKU begrüßte das Festhalten am Merit-Order-System. "Das gegenwärtige Marktmodell hat der Integration des europäischen Strommarkts gute Dienste erwiesen und sollte auch weiterhin als wesentliches Element für die effektive und effiziente Preissetzung und damit für die Einsatzplanung von Erzeugungskapazitäten betrachtet werden", ließ sich Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einer Presseaussendung zitieren.
Eines der Hauptziele der EU-Kommission ist es, erneuerbare Erzeugungsanlagen zunehmend vom Kurzfrist- in den Terminmarkt zu holen und damit unabhängiger von kurzfristigen Preisschwankungen zu machen. Dies soll vor allem über zwei Instrumente geschehen: erstens über Strom-Direktlieferverträge, sogenannte PPAs. Hier will die Kommission insbesondere für mittlere und kleinere Unternehmen, die bislang kaum Zugang zum PPA-Markt haben, Erleichterungen anregen.
Differenzverträge für Kernkraft?
Zweitens sollen Mitgliedsstaaten bei öffentlicher Förderung künftig ausschließlich sogenannte Differenzverträge samt Einnahmengarantie als Absicherung nach unten und Abführung von Mehrerlösen bei Ausschlägen nach oben einsetzen dürfen.
Dieses Instrument soll jedoch auf nicht-fossile Technologien beschränkt bleiben, die geringe und stabile operative Kosten haben und nicht für Flexibilität im Strommarkt sorgen. Heißt: Technologien wie die flexible Bioenergie könnten nicht über Differenzverträge gefördert werden, Kernkraftwerke dagegen schon.
Umstrittener Abschöpfungsmechanismus
Von Differenzverträgen ausgeschlossen sollen ferner Technologien sein, die noch in einer frühen Entwicklungsphase sind. Darüber hinaus sollen Differenzverträge ausschließlich für Neuinvestitionen angewendet werden. Dies entspricht einer wesentlichen Forderung der deutschen Erneuerbaren-Branche.
Die Abschöpfung von Mehrerlösen soll Mitgliedsstaaten zusätzliche Einnahmequellen in Zeiten ungewöhnlich hoher Strompreise bringen. Diese Einnahmen sollen jedoch zur Entlastung aller Stromkunden – Haushalte, Gewerbe und Industrie – auf Grundlage ihres jeweiligen Verbrauchs eingesetzt werden, wobei dabei die Preissignale auf den Strommärkten weiter ihren Niederschlag finden sollen.
BEE-Widerstand gegen Differenzverträge
Widerstand gegen die verpflichtende Einführung von Differenzverträgen kam erneut vom deutschen Erneuerbaren-Verband BEE. "Die Bundesregierung sollte sich im weiteren Gesetzgebungsprozess für eine freiwillige Lösung einsetzen, wie sie es im Februar gemeinsam mit anderen Staaten in einem offenen Brief gefordert hatte", wird Präsidentin Simone Peters zitiert.
Die Kommission will es Mitgliedsstaaten freistellen, grüne und flexible Kapazitätsmechanismen zu schaffen oder weiterzuentwickeln.
Vertragsvielfalt für Endkunden
Kunden in der Europäischen Union sollen mehr Auswahl zwischen festen und flexiblen Stromverträgen haben. So sollen Kunden mit intelligenten Messsystemen immer einen dynamischen Stromvertrag zur Auswahl haben. Außerdem soll es ihnen durchgehend möglich sein, Festpreisverträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr abzuschließen.
Tatsächlich zielen diese Passagen eher auf die Praxis in anderen Mitgliedsstaaten, denn in Deutschland sind Stromverträge mit Preisgarantien von mindestens einem Jahr schon jetzt gängige Praxis. Die Bundesregierung will zudem laut Gesetzentwurf von 2025 an alle Stromlieferanten dazu verpflichten, dynamische Tarife anzubieten.
Parlament und Mitgliedsstaaten am Zug
Das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen den Vorschlag der Kommission endgültig aushandeln. Wenn sie eine gemeinsame Position gefunden haben, kann die Refom in Kraft treten. (aba)



