Neben dem Gaspreisdeckel hat der EU-Energierat auch Maßnahmen beschlossen, um Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien zu beschleunigen. Zudem werde die Verfahren für Stromnetze in Vorranggebieten ab 2023 vorangetrieben. Soll es etwa nur noch eine Strategische Umweltprüfung auf Projekt- und Planungsebene geben.
Die EU erkenne damit an, dass erneuerbare Energien und die erforderliche Netzinfrastruktur im herausragenden öffentlichen Interesse seien und damit Vorfahrt bei Genehmigung und Planung hätten, heißt es in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die Maßnahmen sollen demnach bereits ab Januar 2023 gelten.
Naturschutzrechtliche Prüfung entfällt
"Wir haben einen Booster für die Erneuerbaren auf den Weg gebracht", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). "Damit wird der Ausbau von Sonnen- und Windkraft in den kommenden Jahren EU-weit massiv beschleunigt."
So sollen etwa die Standards für die naturschutzrechtliche Prüfung vereinfacht werden, wenn klar sei, dass die Population einer Art nicht gefährdet sei. "Damit erreichen wir Rechtssicherheit für schnellere und einheitlichere Genehmigungen beim Windkraft-Ausbau."
Go-to-Areas in Deutschland
Auch bislang bestehende Hürden in Form schleppender und langwieriger Genehmigungsverfahren von Solaranlagen auf Gebäuden sowie Wärmepumpen sollen abgebaut werden. Auch der Ersatz bestehender Anlagen durch neuere und leistungsstärkere Varianten werde vereinfacht. Weiterhin sollen die deutschen Wind-Vorranggebiete auf EU-Ebene als "Go-to Areas" anerkannt und Projekte in solchen Gebieten schneller genehmigt werden.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat die Beschlüsse begrüßt. "Erneuerbare Energien, Speicher und die Netzinfrastruktur sind jetzt auch auf EU-Ebene im überragenden öffentlichen Interesse. Ihnen wird damit in der Schutzgüterabwägung Vorrang gewährt", sagte BEE-Präsidentin Simone Peter.
Vereinfachtes Verfahren für kleinere Wärmepumpen
Weitere Regelungen, wie eine Frist von höchstens drei Monaten für Photovoltaik-Genehmigungsverfahren, vereinfachtes Repowering innerhalb von sechs Monaten und die Anerkennung der deutschen Wind-Vorranggebiete als Go-to-Areas würden ebenfalls dazu beitragen, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen.
"Auch der Wärmepumpenhochlauf wird durch die NotfallVO vorangetrieben: Die Befristung der Genehmigungsverfahren auf maximal einen Monat und ein vereinfachtes Verfahren für den Netzanschluss kleiner Wärmepumpen werden deutlichen Schwung in den Wärmepumpenausbau bringen", kündigte Peter an.
Kommunen in der Verantwortung
Nun sind die EU-Mitgliedsstaaten damit beauftragt, die Maßnahmen umzusetzen. Der BEE sieht in Deutschland dabei vor allem die Bundesländer in der Verantwortung.
"Von der Ausweisung geeigneter Flächen über die Kommunikation der Notwendigkeit der Energiewende vor Ort bis hin zu den Genehmigungen. Nun gilt es, die Vorgaben der NotfallVO so schnell wie möglich handhabbar vor Ort umzusetzen und den Ausbau zu beschleunigen", so die BEE-Präsidentin. Der Ausbau sei kein Selbstläufer, sondern brauche das Engagement in Ländern und Kommunen. (jk)



