Der Markt für Photovoltaikanlagen auf Eigenheimen steht vor einem Richtungswechsel. (Symbolbild)

Der Markt für Photovoltaikanlagen auf Eigenheimen steht vor einem Richtungswechsel. (Symbolbild)

Bild: © Patrick Pleul/dpa

Der geleakte Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2027 stellt die Solarförderung in Deutschland neu auf. Die klassische Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt soll wegfallen. Hausbesitzer müssen ihren Strom künftig selbst nutzen, direkt verkaufen oder ungefördert ins Netz einspeisen.

Das Bundeswirtschaftsministerium betont, dass kleine Anlagen auch ohne Förderung wirtschaftlich arbeiten können und stärker in den Markt integriert werden sollen. Aus der Branche hingegen sind Warnungen vor einem Markteinbruch zu hören.

Für Betreiber kleiner Anlagen bedeutet das Förderende sinkende Planbarkeit: Sie müssen sich aktiv um Eigenverbrauch und Direktvermarktung kümmern. Stadtwerke können darin eine Chance erkennen und neue Dienstleistungen anbieten – etwa Beratung, dynamische Tarife oder regionale Stromkonzepte. Zugleich entfallen klassische Einspeiseerlöse, sodass neue Geschäftsmodelle schnell etabliert werden müssen.

Intelligente Messsysteme erhöhen Komplexität

Alle neuen Anlagen müssen künftig mit intelligenten Messsystemen ausgestattet und steuerbar sein. Auf Hausbesitzer kommen zusätzliche Kosten für Messgeräte und IT zu. Für Stadtwerke steigen die Anforderungen deutlich: Sie müssen Daten verarbeiten, Abrechnungen durchführen und Anlagen steuern.

Die geplante Begrenzung der Einspeisespitze kleiner Anlagen auf 50 Prozent der installierten Leistung soll Speicheranreize schaffen und das Netz stabilisieren. Da gleichzeitig die Einspeiseerträge sinken, werden Speicherinvestitionen für Betreiber praktisch unumgänglich.

Neue Förderung für PV-Parks

Auch größere Dach- und Freiflächenanlagen sollen künftig marktorientierter gefördert werden. Anlagen über 100 Kilowatt sollen über Differenzverträge finanziert werden, die Zahlungen bei Marktpreisen ober- oder unterhalb der vereinbarten Vergütung ausgleichen. Bei hohen Preisen sind Rückzahlungen fällig.

Für Netzbetreiber bedeutet das erheblichen Mehraufwand: Sie müssen Differenzverträge abrechnen, Rückzahlungen veranlassen, Einspeisungen gedrosselter Kleinanlagen erfassen, Messsystemdaten pflegen, steuerbare Anlagen koordinieren und Betreiber bei technischen oder abrechnungsbezogenen Fragen betreuen.

Bestehende Prozesse und IT-Systeme reichen dafür oft nicht aus. Stadtwerke müssen frühzeitig in neue Softwarelösungen und personelle Kapazitäten investieren. Andernfalls drohen Auszahlungsverzögerungen, Abrechnungsfehler und Zusatzkosten, die die ohnehin angespannten Margen im Kleinanlagenbereich weiter belasten.

Kommunale Beteiligung wird reformiert

Die Kommunalbeteiligung nach § 6 EEG soll künftig auf die gesamte erzeugte Strommenge ausgeweitet werden – bisher bezog sie sich fast ausschließlich auf eingespeisten Strom. Eingeschlossen wären damit auch Eigenverbrauch und Speicher. Gleichzeitig können die Länder die Beteiligung auf 0,3 Cent pro Kilowattstunde deckeln.

Kommunale Spitzenverbände warnen, dass die geplanten Änderungen in der Praxis zu spürbar niedrigeren Einnahmen führen könnten – zumal der Effekt sich durch steigenden Eigenverbrauch oder die Vermarktung außerhalb des EEG noch verstärken dürfte.

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper