Angesichts weiterhin hoher Fallzahlen befürchten die Beschäftigten weiter, sich am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin mit dem Coronavirus anzustecken. Im Februar 2022 gaben 31 Prozent der Arbeitnehmer*innen an, sich diesbezüglich Sorgen zu machen. Der Wert ist damit gegenüber den Vormonaten nahezu unverändert und deutlich höher als noch im Oktober 2021, als dies nur auf 21 Prozent zutraf, wie die Hans-Böckler-Stiftung mitteilt.
Besonders betroffen seien diejenigen, die in ihrem Beruf direkten Kontakt zu vielen anderen Menschen hätten. Dazu gehören die Beschäftigten im Bereich Soziales, Bildung und Erziehung, von denen zuletzt zwei Drittel (67 Prozent) Sorgen vor einer Ansteckung hatten. Auch in Gesundheit und Pflege (52 Prozent) sowie den Verkaufsberufen (46 Prozent) gaben dies überdurchschnittlich viele Befragte an.
Büroetagen könnten wieder voll werden
"Mit dem Wegfall der Homeoffice-Pflicht zum 20. März steigt das Infektionsrisiko auch für Beschäftigte, die bisher gut geschützt im heimischen Büro gearbeitet haben", sagt Elke Ahlers, Expertin für Arbeit und Gesundheit, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI). Viele Arbeitgeber hätten im Laufe der Pandemie zwar flexible Regeln zum mobilen Arbeiten eingeführt und wollten diese auch dauerhaft beibehalten.
Trotzdem zeichne sich ab, dass die Büroetagen in den kommenden Monaten wieder voller werden. "Wir alle können auf Grundlage unserer individuellen Risikoneigung selbst entscheiden, ob wir künftig wieder häufiger ins Restaurant gehen oder Großveranstaltungen besuchen", so Ahlers weiter. "Bei der Arbeit ist das etwas anderes – darauf sind wir fast alle angewiesen."
3G hat sich eingespielt
Ein gewisser Basisschutz am Arbeitsplatz bleibe deshalb auch nach den bevorstehen Lockerungsschritten notwendig. Inzwischen hätten sich in den Betrieben viele Maßnahmen zum Infektionsschutz zudem gut eingespielt, so die Expertin.
Dazu gehören 3G-Regeln für den Zutritt zum Betrieb, Maßnahmen zur Kontaktreduktion sowie die Maskenpflicht in gemeinschaftlich genutzten Innenräumen. "Solange die Fallzahlen weiterhin hoch sind, wäre es unsinnig, die etablierten Hygienekonzepte von heute auf morgen über Bord zu werfen", sagt WSI-Expertin Ahlers.
Betriebsräte einbeziehen
Zwar seien die Arbeitgeber schon aufgrund des Arbeitsschutzgesetztes verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ihrer Beschäftigten zu treffen. Mit dem Auslaufen der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) am 19. März entfalle aber die konkrete Rechtsgrundlage für viele betriebliche Regelungen.
"Die Politik muss deswegen handeln, um einen angemessen Basisschutz am Arbeitsplatz auch für die Zeit danach zu gewährleisten", appelliert Ahlers. "Wichtig ist, dass die Betriebsräte in die betrieblichen Entscheidungen einbezogen werden. Nur so lässt sich erreichen, dass die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden."
Fast 100.000 Befragte
An der Umfrage des Portals Lohnspiegel.de haben sich seit Beginn der Pandemie fast 98.000 Beschäftigte beteiligt. Lohnspiegel.de wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung wissenschaftlich betreut. (jk)



