Das Landgericht Kleve befand, dass ein Kundenschreiben des Regionalversorgers Enni wie ein "Werbeflyer" ausgesehen habe und inhaltlich "irreführend" gewesen sei.

Das Landgericht Kleve befand, dass ein Kundenschreiben des Regionalversorgers Enni wie ein "Werbeflyer" ausgesehen habe und inhaltlich "irreführend" gewesen sei.

Bild: © Bill Oxford/Unsplash

Das Landgericht Verden in Niedersachsen hat nach Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband den Versorger BSE Strom- und Erdgas in die Schranken gewiesen. Demnach wurde dem Unternehmen mit Sitz in Visselhövede (Niedersachsen) per einstweiliger Verfügung verboten, Preiserhöhungen mit einer Frist von weniger als einem Monat anzukündigen.

Der Energieversorger darf außerdem keine Preiserhöhungsschreiben versenden, ohne darin die vor und nach der Anpassung geltenden Preise nach den einzelnen Preisbestandteilen aufzuschlüsseln.

Verfahren gegen Voxenergie und Primastrom

Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen selbst. Er hatte dem Unternehmen Rechtsbruch vorgeworfen, weil BSE aus Sicht der Organisation drastische Preiserhöhungen viel zu kurzfristig angekündigt und mangelhaft darüber informiert hatte. Die ZfK bat BSE um eine Stellungnahme, erhielt aber bislang keine Antwort.

Um kurzfristige Preiserhöhungen war es bereits im Verfahren gegen die Anbieter Voxenergie und Primastrom gegangen. Sie hatten wenige Tage vor dem Jahreswechsel Aufschläge zum 1. Januar angekündigt. In diesem Fall schaltete sich auch die Bundesnetzagentur ein und wies die beiden Unternehmen an, die entsprechenden Preiserhöhungen wieder zurückzunehmen. (aba)

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