Die Unternehmensberatung PWC warnt in einer neuen Studie vor den Auswirkungen des Fachkräftemangels. (Symbolbild)

Die Unternehmensberatung PWC warnt in einer neuen Studie vor den Auswirkungen des Fachkräftemangels. (Symbolbild)

Bild: © Gina Sanders/AdobeStock

Für viele Betriebe könnte die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland ein wichtiger Baustein sein, um Personalengpässe abzumildern. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) von März 2020 hat wertvolle Erleichterungen gebracht, um insbesondere die Zuwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten zu erleichtern, stellt der DIHK fest.

Allerdings zeigen die Erfahrungen in den Unternehmen, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Das gilt sowohl für die gesetzlichen Regelungen selbst als auch vor allem für ihre praktische Umsetzung.

Verfahren beschleunigen

„Am Ende liegt die Kernherausforderung in der Dauer der Verwaltungsverfahren für die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis“, berichtet Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Die Gründe dafür seien vielfältig.

„Das fängt an beim Visumprozess, bei dem Unterlagen rund um den Globus geschickt werden, und hört auf bei Behördenmitarbeitern, die komplexe Regelungen nicht immer einheitlich und transparent umsetzen. Solche Umsetzungsprobleme bekommen wir nicht allein mit einer Reform der Gesetzesparagrafen gelöst“, so Dercks.

Kulturwandel in den Verwaltungen

Hier geht es nach Worten des stellvertretenden DIHK-Hauptgeschäftsführers zum einen um einen Kulturwandel in den Verwaltungen, aber auch um praktische Unterstützung. „So könnte schon eine Hotline des Bundesinnenministeriums helfen, bei der Beschäftigte einer Ausländerbehörde zu den komplizierten Detailregelungen nachfragen und Unterstützung erhalten können.“

Auch die Auslandshandelskammern (AHKs) könnten vor Ort helfen: Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zwischen DIHK und Auswärtigem Amt zur Visavorbereitung gebe es bereits, so Dercks. Das könne man weiterentwickeln.

Ausbildungen müssen nicht komplett gleich sein

Als Hürde erweist sich häufig auch, dass das FEG eine vollständige Gleichwertigkeit der Qualifikation als Voraussetzung für die Zuwanderung vorsieht. Doch "nahezu alle Länder der Welt haben völlig andere Ausbildungssysteme als Deutschland“, gibt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer zu bedenken.

Aus Sicht der Betriebe sollte die Einstellung leichter möglich sein, wenn zumindest eine „teilweise Gleichwertigkeit“ vorliegt. Das Prozedere hierzu lasse sich stark vereinfachen: „Der Nachweis einer teilweisen Gleichwertigkeit und ein Arbeitsvertrag sollten für die Einreise und Arbeitsaufnahme reichen. Die Planung und berufsbegleitende Weiterqualifizierung kann dann in Deutschland erfolgen.“

Spracherwerb unterstützen

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Sprachkenntnisse – laut Dercks „gerade für kleine und mittlere Unternehmen ohne internationalen Bezug eines der wichtigsten Einstellungskriterien“. Entsprechend sei eine frühzeitige Unterstützung des Spracherwerbs im Ausland – beispielsweise durch Angebote der Goethe-Institute – von zentraler Bedeutung. „Auch einzelne AHKs bieten bereits Sprachkurse an“, stellte er klar. „Das ließe sich gemeinsam ausbauen.“

Zu den Vorschlägen des DIHK zählt darüber hinaus, die Vorrangprüfung für Azubis abzuschaffen. Denn, so Dercks: „Wir haben eine wachsende Zahl unbesetzter Ausbildungsplätze in Deutschland. Wer zu uns kommt und hier eine Ausbildung absolviert, hat danach gute Beschäftigungschancen.“ (hp)

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