Das Landgericht Hannover hat den früheren Finanzchef der Leipziger Wasserwerke, K. H., am Montag (16. März) zu rund 23 Mio. Euro Schadenersatz verurteilt. Die Forderungen hängen mit einem Bestechungs- und Finanzwettenskandal Mitte der 2000er Jahre zusammen. Theoretisch könnte H. das Urteil nun in die letztmögliche Instanz ziehen. Laut ZfK-Informationen fehlen ihm aber die Mittel, um die Kosten eines weiteren Verfahrens zu tragen, Anträge auf Prozesskostenhilfe wurden bereits letztinstanzlich abgewiesen. Die Wasserwerke hatten im Oktober vergangenen Jahres ihre Schadenersatzklage eingereicht.
Mit dem Urteil haben die Leipziger Wasserwerke nun einen 30 Jahre lang gültigen Schuldtitel. Vor einem halben Jahr noch rechnete man bei dem Kommunalversorger nicht damit, dass der Beklagte in der Lage ist, „substanziell zur Schadenswiedergutmachung beizutragen“, wie Lokalzeitungen damals schrieben. Daran dürfte sich grundsätzlich nicht viel geändert haben. Das kann sich allerdings im Falle einer größeren Erbschaft oder bei entsprechenden Rentenzahlungen in der Zukunft ändern. Der Schuldtitel bleibt auch bei einer Privatinsolvenz bestehen.
Mehrfache Bestechung
Der aus München stammende H. lebt mittlerweile in Hannover, deshalb wurde die Schadenersatzklage in der niedersächsischen Landeshauptstadt eingereicht. H. stand von 1997 bis 2010 an der Spitze der Kommunalen Wasserwerke Leipzig. Der heute 59-Jährige hatte sich 2005 von zwei Vermittlern mehrfach bestechen lassen – die gezahlten Bestechungsgelder summierten sich auf über vier Mio. Euro. Im Gegenzug schloss er geheime Finanzwetten mit mehreren Banken in London ab – vor allem mit der Schweizer Großbank UBS. Die beiden Vermittler erhielten eine Provision von rund 20 Mio. Euro.
Provisionen und Prozesskosten
Der ganze Deal wurde ohne Wissen der zuständigen Gremien abgeschlossen. Als die Wetten platzten, verklagte die UBS die Leipziger Wasserwerke auf Zahlung einer halben Milliarden Euro. Im April 2018 hatte der britische Supreme Court entschieden, dass der Kommunalversorger für diese Summe nicht einstehen müsse. Bei dem von den Leipziger Wasserwerken zurückgeforderten Geld handelt es sich in erster Linie um die veruntreuten Provisionen in Höhe von 19,8 Mio. Euro sowie einen gewissen Anteil an Prozesskosten aus dem Rechtsstreit mit der UBS. Die Provisionen sind nie wieder aufgetaucht, mussten aber von dem kommunalen Unternehmen an die Großbank UBS überwiesen werden. (hoe)



