Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat am Mittwoch an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) appelliert, die kommunalen Arbeitgeber bei den geplanten Regelungen zum Kurzarbeitergeld einzubeziehen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Dachverbandes hervor. Anlass war ein Gespräch der beiden Minister mit den Spitzenverbänden der Sozialpartner, DGB und BDA, im Arbeitsministerium.
„Derzeitig können Arbeitgeber in öffentlich-rechtlicher Rechtsform mit den Personalräten vor Ort in der Regel keine Einführung von Kurzarbeit vereinbaren. Das ist ein nicht hinnehmbarer Zustand, den wir ändern wollen“, so VKA-Präsident Ulrich Mädge (SPD), OB von Lüneburg. "Kommunale Arbeitgeber sind ebenfalls massiv von der aktuellen Krise betroffen."
Bund soll auch Lohnfortzahlung für Kinderbetreuung zahlen
Der Kurzarbeit-Ausnahme unterliegen nicht nur Rathaus-Belegschaften, sondern auch kommunale Energieversorger und Stadtwerke beispielsweise in der Rechtsform AöR oder Breitband-, Entsorgungs-, Wasser- und Abwasserzweckverbände. Mitarbeiter von Kapitalgesellschaften (etwa GmbH, AG) in kommunalem Eigentum dagegen könnten Kurzarbeit bekommen.
Zudem fordert die VKA den Bund auf, die "hohen" Lohnfortzahlungskosten, die durch die erforderliche Betreuung von Kindern entstehen, zu übernehmen. Das Thema stand auf der Tagesordnung des Spitzengesprächs. Erst am Dienstag hatte die VKA in einem "Rahmen-Beschluss" den kommunalen Arbeitgebern freigestellt, die bezahlte Freistellung von Eltern zur Kinderbetreuung über die bisherigen tariflichen Bestimmungen hinaus zu verlängern.
"Auch Arbeitnehmer in der Pflicht"
VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath ergänzte, nicht nur die Arbeitgeber seien für Lösungen in der Corona-Krise "zuständig", sondern auch der Bund sei gefordert. Ebenfalls müssten Arbeitnehmer zunächst Arbeitszeitguthaben oder auch Urlaubsansprüche aus den Vorjahren abbauen und, soweit möglich, mobil arbeiten (statt gar nicht zu arbeiten).
Bundesminister Heil will Lohnausfälle in der Coronavirus-Krise durch Kurzarbeitergeld möglichst gering halten. Er sieht wiederum die Arbeitgeber aller Art in der Mitverantwortung. "Es ist so, dass die Arbeitgeber durchaus auch mehr zahlen können", sagte Heil am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin".
CDU gegen Corona-Steuer
Beim aktuellen Kurzarbeitergeld werden den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe erstattet. Arbeitnehmer bekommen 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent.
Heils Kabinettskollege Altmaier schloss derweil höhere Steuern, um die Corona-Folgen abzumildern, aus. "Steuererhöhungen wären Gift für die vielen Unternehmen, die jetzt schon um ihre Existenz kämpfen müssen", sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Schwarze Null in Frage
Eine Abkehr von der Schwarzen Null hält der Wirtschaftsminister indes für möglich. "Die Schuldenbremse des Grundgesetzes sieht für solche schwerwiegenden Ereignisse Möglichkeiten vor. Die notwendigen Maßnahmen werden am Geld nicht scheitern." Da sei er mit Finanzminister Olaf Scholz (SPD) einig. (geo/dpa)



