Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

Bild: © Sebastian Gollnow/dpa

Es bleibt dabei: Die Biomasse bleibt von der Ampel-Kraftwerksstrategie, die nun in ein Kraftwerkssicherheitsgesetz gegossen werden soll, ausgeschlossen.

Auch die Auskopplung von Wärme soll bei den Ausschreibungen keine Rolle spielen. Vielmehr soll der Fokus auf Spitzenlastkraftwerken liegen, die zunächst Gas und später Wasserstoff verbrennen sollen. Das wurde der ZfK aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums bestätigt.

KWKG-Verlängerung wird geprüft

Demnach soll die Kraft-Wärme-Kopplung wie gehabt über das entsprechende KWK-Gesetz gefördert werden. Die beihilferechtliche Genehmigung läuft allerdings Ende 2026 aus.

Es würden derzeit Möglichkeiten zur Verlängerung des Gesetzes geprüft, um vor allem die derzeit stockenden Projektrealisierungen wieder zu beleben, hieß es aus Ministeriumskreisen. Es müsse zudem geklärt werden, welche Rolle die KWK in einem zukünftigen Kapazitätsmechanismus spiele.

Optionenpapier soll bald kommen

Biogas- und Biomethananlagen sollen hingegen weiter über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden. Auch sie sollen perspektivisch am Kapazitätsmechanismus teilnehmen können.

Apropos Kapazitätsmechanismus: Auch hier gibt es Neues. Womöglich noch in dieser Woche will das Bundeswirtschaftsministerium ein Papier für Ausgestaltungsvarianten vorlegen. Dieses soll im Rahmen der Plattform Klimaneutrales Stromsystem konsultiert werden. Anfang Oktober will die Bundesregierung dann Eckpunkte beschließen. Im ersten Halbjahr sollen diese von der EU pränotifiziert werden.

Dezentrale versus zentrale Ansätze

Prinzipiell werden in der Öffentlichkeit zentrale, dezentrale und hybride Kapazitätsmärkte diskutiert. Als Vorbild für zentrale Kapazitätsmärkte gelten Belgien oder Großbritannien. Für dieses Modell haben sich beispielsweise die deutschen Übertragungsnetzbetreiber ausgesprochen.

Nach ZfK-Informationen lag im Bundeswirtschaftsministerium hingegen der Ansatz "Strommarkt-plus" hoch im Kurs. Gemeint ist eine sogenannte Hedging- oder Absicherungspflicht für Stromversorger. Heißt: Die Versorger werden dazu verpflichtet, sich gegen Preisrisiken abzusichern.

Mischform im Gespräch

Sie müssten also bei einer zentralen Stelle nachweisen, dass sie sich für einen bestimmten Lieferzeitraum ausreichend eingedeckt haben. Sollten sie sich unzureichend abgesichert haben, würde eine Pönalisierung oder Strafzahlung greifen.

Eine Mischform aus dezentralem Handel von Versorgungssicherheitsnachweisen und zentralen Kapazitätsausschreibungen besteht zurzeit in Frankreich. Der Vorteil dabei: Während bei dezentralen Ansätzen leichter flexible Lasten angereizt werden können, eignen sich zentrale Ausschreibungen für den Neubau von Kraftwerken besser.

Liste förderfähiger Technologien

Prinzipiell plant die Bundesregierung einen technologieneutralen Kapazitätsmechanismus. In einem Regierungsdokument wurde sie nun konkreter, welche Technologien sie gern fördern würde.

Unter anderem wurden Laufwasserkraftwerke, Pumpspeicher, Batteriespeicher, Bioenergieanlagen, sonstige Back-up-Kraftwerke sowie Speicher und flexible Lasten genannt. (aba)

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