In der Corona-Pandemie verläuft auch das Onboarding in den Unternehmen zunehmend digital. (Symbolbild)

In der Corona-Pandemie verläuft auch das Onboarding in den Unternehmen zunehmend digital. (Symbolbild)

Bild: © olezzo/AdobeStock

Arbeitende sollen "genudged" (deutsch: angeschubst) werden, bessere Entscheidungen für den Datenschutz zu treffen. Das ist die Idee des Projektes "Nud­ging Pri­va­cy in der di­gi­ta­li­sier­ten Ar­beits­welt". "Menschen verhalten sich oft irrational", erläutert Projektleiter Andreas Janson vom Fachgebiet Wirtschaftsinformatik der Universität Kassel. "Obwohl wir genau wissen, wie viele Daten wir täglich rausgeben, machen wir von selbst nichts dagegen."

Daher entwickelten die Forschenden ein Baukastensystem mit potenziellen Nudge-Lösungen für digitale Unternehmens-Tools. "Die Lösungen sind oft einfach, ihre technische Umsetzung unkompliziert, aber der Einfluss solcher Gestaltungsoptionen kann enorm sein", erklärt Janson. Beispielsweise könnten datenschutzkonforme Einstellungen mit Signalfarben markiert oder Videokonferenzen so voreingestellt werden, dass der Hintergrund einer Person standardmäßig nicht mehr zu sehen ist.

"Cookies ablehnen" soll sichtbar sein

Ähnliche Systeme existieren bereits: Am wohl bekanntesten ist das Einverständnis zu Cookies, das beim Besuch einer Seite abgefragt wird.

"Cookie-Banner haben oft Farbelemente, die die Option 'alle Cookies annehmen' besonders herausstellen. Nach unserer Auffassung sollte jedoch das Ablehnen hervorgehoben oder zumindest gleichwertig gestaltet werden. Die Voreinstellungen sollten so sein, dass alle Cookies zunächst deaktiviert sind und aktiv ausgewählt werden müssten", erklärt Projektbeteiligte Sabrina Schomberg, Fachbereich Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht, Universität Kassel.

Problem der Bevormundung

"Ist etwas voreingestellt, nicken User dies oft einfach ab", ergänzt Janson. "Wir nutzen dieses Verhalten für positive Zwecke und zum Schutz der Privatheit."

Neben technischen Fragen befasste sich das Projekt auch mit ethischen und rechtlichen. "Jeder Mensch darf auch schlechte Entscheidungen treffen und so beschäftigten wir uns mit dem Problem der Bevormundung", so Schomberg. "Jedoch verpflichtet Art. 25 Abs. 2 DSGVO zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen. Wir helfen insofern also bei der Umsetzung. Dabei ist uns wichtig, dass Nutzenden dennoch die Möglichkeit bleibt, Einstellungen zu ändern." (jk)

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