Die Corona-Pandemie hat die Digitalisierung beschleunigt. Das gelte auch für die Beurteilung von Arbeitsplätzen. Dazu schlägt der TÜV Rheinland die virtuelle "Begehung" durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt, vor.
"Nicht nur ein Lockdown kann ein Anlass für eine virtuelle Begehung sein. Dank einer von uns genutzten App ist es zum Beispiel möglich, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Begehung durchführt und eine Arbeitsmedizinerin oder ein Arbeitsmediziner sie virtuell begleitet", sagt Ludwig Brands, Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit, TÜV Rheinland. So ließen sich Termine mit mehreren Fachleuten leichter umsetzen.
Nur für Folgebegehungen geeignet
Eine virtuelle Begehung eignet sich, wenn eine Inaugenscheinnahme ausreicht und weitere Umgebungsfaktoren nicht wahrgenommen werden müssen, heißt es in der Mitteilung. Allerdings könnten Lärm, Gerüche oder anderen Besonderheiten aus der Ferne nicht beurteilt werden.
Deshalb sei eine virtuelle Begehung für Neukunden und grundsätzlich für Erstbegehungen von Betriebsbereichen nicht geeignet, so der Prüfverein. Folgebegehungen lassen sich hingegen virtuell durchführen.
Fragen der Gefährdungsbeurteilung
"Auf Basis einer virtuellen Begehung können unsere Expertinnen und Experten in vielen Bereichen beraten: zur Ergonomie am Arbeitsplatz, zur Sicherheitskennzeichnung zum Beispiel von Erste-Hilfe-Einrichtungen oder Feuerlöschern, aber auch zur Lagerung von Gefahrstoffen", so Brands. "Auch Teilbereiche der Gefährdungsbeurteilung können so umgesetzt werden, sofern wir das Unternehmen bereits kennen."
Besonders hilfreich sei die virtuelle Begehung, wenn spezielle Fragen zur Arbeitssicherheit im Raum stehen oder beschränkte räumliche Bereiche zu begehen sind. Dann können auch Mitarbeitende des Unternehmens die Sicherheitsfachkraft sowie eine Arbeitsmedizinerin oder einen Arbeitsmediziner mit Hilfe einer App durch den betreffenden Bereich führen.
Anreise kostenintensiv
Die Software soll die Kommunikation mit der Person im Unternehmen und auch die Steuerung der filmenden Kamera ermöglichen. So können die Expert*innen immer dort genau hinschauen, wo es notwendig ist, heißt es weiter. Es sei zudem möglich, die Informationen aus der virtuellen Begehung für die weitere Beratung zu kommentieren und zu speichern.
"Für eine virtuelle Begehung können sich benötigte Expertinnen und Experten auch dann zuschalten, wenn sie weiter entfernt sind und dadurch eine Anreise kostenintensiv wäre. Dadurch lassen sich Termine schneller realisieren", so Brands. Das sei gerade für kleinere Unternehmen mit einem begrenzten Betreuungsaufwand interessant.
Virtuelle Begehung mit App
Für mobiles Arbeiten gelten im Gegensatz zur Telearbeit zwar nicht die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung, heißt es weiter. Jedoch müssten sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden.
Deshalb brauche es auch für einen Arbeitsplatz im Homeoffice eine Gefährdungsbeurteilung. Dazu benötigt die Fachkraft für Arbeitssicherheit demnach Informationen zum Arbeitsplatz. Bei der virtuellen Begehung unter Nutzung einer App könne die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter den Fachleuten ihren Arbeitsplatz zeigen, ohne sie oder ihn in die Wohnung zu lassen.
Privatsphäre und Arbeitssicherheit verbinden
"Bei einem Homeoffice-Arbeitsplatz ist – wie bei einem Telearbeitsplatz nach Arbeitsstättenverordnung – die virtuelle Begehung die optimale Lösung, um Privatsphäre und Arbeitssicherheit zu verbinden", betont Brands. (jk)



