Die Stadt Forchheim wollte den Außenbereich des Königsbads (Symbolbild) schon ab dem 21. Mai wieder in Betrieb nehmen.

Die Stadt Forchheim wollte den Außenbereich des Königsbads (Symbolbild) schon ab dem 21. Mai wieder in Betrieb nehmen.

Bild: © Mareen Baur/Adobe.Stock

Das Schwimmbad im oberfränkischen Forchheim muss wie alle anderen Bäder auch wegen der Corona-Krise weiter geschlossen bleiben. Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth lehnte am Dienstag einen Eilantrag der Stadt ab, das «Königsbad» früher als bayernweit erlaubt zu öffnen. (Aktenzeichen B 7 S 20.463). Forchheim hatte nach Angaben des Gerichts angekündigt, den Außenbereich schon ab dem 21. Mai wieder in Betrieb nehmen zu wollen. Das Bad sei unter Einhaltung bestimmter Hygieneregeln eine reine Sportstätte, so die Argumentation. Das Landratsamt untersagte aber die Öffnung des Bads, und die Stadt zog vor Gericht.

Gericht:"Keine reine Sportstätte"

Trotz der Auflagen sei das «Königsbad» keine reine Sportstätte, verkündete die Kammer. Mit der Öffnung der Liegewiesen und der Gastronomie schaffe die Stadt Anreize, sich dort länger aufzuhalten. Die Stadt kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben. Freibäder und Außenanlagen von Badeanstalten dürfen in Bayern vom 8. Juni an wieder öffnen. Innenbereiche von Schwimmbädern müssen dagegen geschlossen bleiben, entschied das Kabinett am Dienstag. (dpa/hoe)

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