Themen rund um die Stromabrechnung sind insbesondere für jüngere Kunden häufig ein Anlass für einen Wechsel des Stromanbieters. Das zeigt eine Umfrage im Auftrag des Zahlungsdienstleisters GoCardless.

Themen rund um die Stromabrechnung sind insbesondere für jüngere Kunden häufig ein Anlass für einen Wechsel des Stromanbieters. Das zeigt eine Umfrage im Auftrag des Zahlungsdienstleisters GoCardless.

Bild: Paolese/Adobestock

Die Verbraucherzentrale im nordrhein-westfälischen Velbert zieht gegen die dortigen Stadtwerke vor Gericht. Mit der Klage wollen die Verbraucherschützer die Rechte von Verbrauchern im Falle eines Zahlungsverzugs stärken.

Der Fall soll am 3. September vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf verhandelt werden. Weil es sich um eine Grundsatzfrage handelt, ist das Thema für die gesamte Stadtwerkebranche relevant.
 

Stadtwerke Velbert orientieren sich an Handlungsempfehlungen des VKU

Das Prozedere ist klar geregelt: Hat ein Strom- oder Gaskunde seine Rechnung trotz zweifacher Mahnung nicht bezahlt, droht ihm die Einstellung der Energieversorgung, sprich die Zählersperrung. Das kann er durch eine sogenannte Abwendungsvereinbarung verhindern. So ist es seit 2021 in der EnWG-Novelle festgelegt.

Die Vorgehensweise ist dabei relativ standardisiert, die Stadtwerke Velbert haben sich bei der Ausgestaltung nach eigenen Angaben an die Handlungsempfehlungen des VKU gehalten, an denen sich das Gros der Branche orientiert.

Kann der Kunde die in der Abwendungsvereinbarung fixierte Rate nicht zahlen, wird ihm gekündigt, die Zahlung wird sofort fällig und bei Nichtbegleichung wird acht Tage später der Zähler gesperrt.

Verbraucherzentrale fordert verlängerte Frist

Die Verbraucherzentrale in Velbert findet das nicht ausreichend und fordert, dass hier die im Kreditrecht üblichen Regelungen für eine Ratenvereinbarung angewandt werden. Gemäß diesen würde dem Kunden erst nach Ausbleiben der zweiten Ratenzahlung gekündigt. 

"Für die Verbraucher kommt auf die laufenden Energiekosten ja noch die Schuldenrate oben drauf. Die Raten müssen stemmbar bleiben", begründete Andreas Adelberger, Leiter der Geschäftsstelle Velbert gegenüber dem WDR die verlängerte Frist.

Stadtwerke: "Höhere Risiken, kein Nutzen für Kunden"

„Wir halten die Forderung der Verbraucherzentrale für kontraproduktiv. Unsere wirtschaftlichen Risiken würden sich noch einmal deutlich erhöhen, ohne dass der Kunde davon wirklich praktisch einen Nutzen hat“, entgegnet Tobias Grau, Kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Velbert auf ZfK-Anfrage.

Könne ein Kunde die erste Ratenzahlung nicht begleichen, mache dies ja bereits ein Zahlungsproblem offensichtlich. Diese Situation werde sich durch die geforderte Fristverlängerung nicht verbessern.

Bei den Stadtwerken Velbert habe es im vergangenen Jahr rund 1.000 Forderungen mit erhöhtem Ausfallrisiko (so genannte "grundsätzlich sperrfähige Forderungen") gegeben.

Positive Bilanz bei Abwendungsvereinbarungen

"Das wirtschaftliche Risiko dieser Forderungen liegt im niedrigen siebenstelligen Bereich“, so Grau weiter. Bei nur einem Viertel dieser ausstehenden Zahlungen sei es letztlich zu einer Sperre gekommen, alle anderen Sperren habe man durch Abwendungsvereinbarungen verhindern können.

Aufgrund des möglichen Präzedenzcharakters der Klage für die Branche werden sich die Stadtwerke Velbert gegen die Forderung der Verbraucherzentrale zur Wehr setzen. Auch mit dem  VKU besteht hierzu bereits ein Kontakt..

In der Corona- und auch in der jüngsten Energiekrise war immer wieder vor einem merklichen Ansteigen der Ausfallrisiken zu lesen gewesen. Jüngst hatte auch der Verband Creditreform davor gewarnt und auf eine deutliche Zunahme von Insolvenzen hingewiesen.

"Wir sehen keine signifikante Zunahme finanziell überforderter Haushalte." Tobias Grau, Kaufm. Geschäftsführer der Stadtwerke Velbert

Für die 85.000 Einwohner große Stadt Velbert kann Stadtwerke-Geschäftsführer Tobias Grau das nicht bestätigen: „Wir sehen bisher hier keine Problemlage“. Bei den Jahresverbrauchsabrechnungen für 2023 sieht er eine Entspannungstendenz. Die Tendenz gehe in Richtung einer moderaten Abschlagsreduktion und es würden mittlerweile auch oft wieder Guthaben ausgezahlt. „Natürlich gibt es Haushalte, die finanziell überfordert sind, aber wir stellen hier keine signifikante Zunahme fest. Das bewegt sich aber nach wie vor in einem überschaubaren Rahmen.“

Anders klingt es bei der Verbraucherzentrale Velbert: Die monatlichen Abschlagszahlungen bei zahlreichen Kunden in Velbert hätten sich so stark erhöht, dass viele Kunden in Zahlungsschwierigkeiten gerieten, heißt es dort. (hoe)

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