Ein Schaufelradbagger räumt Kohle im Braunkohletagebau Nochten ab.

Ein Schaufelradbagger räumt Kohle im Braunkohletagebau Nochten ab.

Bild: © Leag

Die umstrittenen Rodungen im Braunkohlegebiet Hambacher Wald dürfen trotz massiven Widerstands von Umweltschützern weitergehen. Zumindest dürfen die nächsten Bäume erst im Oktober dieses Jahres gefällt werden, erklärte die Bezirksregierung Arnsberg gegenüber der dpa.

Die Behörde kam wie schon vorher ein von RWE beauftragter Gutachter zu dem Schluss, dass das urlaute Waldgebiet am Rande des Tagebaus nicht zum Schutzgebiet erklärt werden muss.

Oberverwaltungsgericht Münster: potenzielles Schutzgebiet

Während der Energiekonzern die Entscheidung der Bergbaubehörde begrüßte, sehen die Grünen den Beschluss  als ein "fatales Zeichen" für den Klimaschutz. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz NRW setzte sich bereits für den Schutz des Waldstücks ein. Bei einem Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster sah das Gericht Anhaltspunkte für ein potenzielles Schutzgebiet. Ein vorläufiger Rodungsstopp der Bezirksregierung hatte die Braunkohlegegner im Dezember weiter bestärkt. (dpa/ls)

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