Die Stadt Nagold im baden-württembergischen Landkreis Calw muss das Vergabeverfahren für den Gas- und Stromnetzbetrieb stoppen. Die Kommune wollte das Gas- und Stromnetz an eine Kooperationsgesellschaft, bestehend aus den Stadtwerken Tübingen und Nagold, vergeben. Das Landgericht Stuttgart hat dies vergangene Woche mit zwei Urteilen verhindert. Die Stadt bestätigte auf Anfrage einen entsprechenden Bericht des „SWR“. Aktuell ist die EnBW-Tochter Netze BW für den Betrieb der Netze zuständig, diese hatte gegen eine Vergabe an die beiden Stadtwerke geklagt.
Die Richter bemängelten zum einen Formfehler, zum anderen mangelnde Transparenz. Die Stadt hatte nach eigenen Angaben sowohl mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe Rücksprache gehalten als auch Anwälte hinzugezogen. Rund 500.000 Euro habe die Bewerbung alles in allem gekostet, erklärte Nagolds Oberbürgermeister Jürgen Großmann (CDU). Die Stadt habe die Netze wieder in kommunale Hände legen wollen, um Versorgungssicherheit zu garantieren und die Energiepolitik in der Stadt künftig besser umsetzen zu können, so Großmann.
Die Stadtwerke Tübingen (swt) halten die Entscheidung des Gerichts "nicht in allen Teilen für nachvollziehbar und überzeugend". Über die weitere Vorgehensweise werde man in der Bietergemeinschaft mit ihren Partnern gemeinsam entscheiden, heißt es,
"Rechtssichere Vergabe unter Beteiligung der Kommune aktuell fast unmöglich"
Das Projekt in Nagold ist laut den swt aktuell das einzige Kooperationsprojekt zur Übernahme von Netzen, an dem die Stadtwerke Tübingen unmittelbar beteiligt sind. Momentan seien die swt aber auch sehr zurückhaltend in Bezug auf derartige Projekte, teilt das Unternehmen auf Anfrage mit. „Eine rechtssichere Vergabe an eine Kooperationsgesellschaft unter Beteiligung der Kommune vor Ort scheint aus Sicht der swt momentan nahezu unmöglich, jedenfalls nehmen wir eine sehr starke Verunsicherung im Markt wahr“, schreibt der Kommunalversorger.
"Gesetzgeber muss beherrsch- und bezahlbare Konzessionsvergabeverfahren schaffen"
Aus Sicht der Stadtwerke Tübingen sei der Gesetzgeber dringend gefordert, den zum großen Teil rein richterrechtlich entwickelten Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, für die Kommunen beherrsch- und bezahlbare Konzessionsvergabeverfahren zu schaffen, sowie die Chancengleichheit zwischen örtlichem Versorgungsunternehmen und dem Wettbewerb wiederherzustellen. Eine Bevorzugung des örtlichen Unternehmens wolle niemand – auch nicht die swt. „Das, was sich jetzt in Nagold entwickelt hat, ist aber eine klare Benachteiligung der Versorgungsunternehmen in kommunaler Hand“. (hoe)



