Das Verwaltungsgebäude der Dortmunder Energie- und Wassergesellschaft mbH (DEW21).

Das Verwaltungsgebäude der Dortmunder Energie- und Wassergesellschaft mbH (DEW21).

Bild: © DEW21

Die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) verzichtet auf den Rückkauf der Anteile an ihrer Energietochter, der Dortmunder Energie- und Wassergesellschaft GmbH (DEW21), vom Minderheitsgesellschaft Eon.

Nach „konstruktiven Verhandlungen“ mit der Eon-Tochter Westenergie hat sich der Kommunalkonzern für sein Entgegenkommen im Gegenzug zahlreiche Zugeständnisse von der Gegenseite machen lassen. DSW21 hält weiterhin 60,1 Prozent der Anteile an DEW21, die restlichen 39,9 Prozent bleiben bei der Westenergie.

Zentrale Verhandlungsergebnisse sind:

  • Dortmund bleibt Sitz von Westnetz und Westenergie Netzservice mit 700 Arbeitsplätzen
  • Die Stadt Dortmund behält fünf Mandate im DEW21-Aufsichtsrat
  • Die Absenkung der fixen Ausgleichszahlung an Westenergie
  • DEW21 erwirbt die 51-Prozent-Beteiligung der Westenergie an der Beteiligungsgesellschaft Werl GmbH (Stadtwerke Werl)
  • Die technische Betriebsführung der Strom- und Gasnetze in Holzwickede geht am 1. Juli dieses Jahres auf die DEW21-Tochter Donetz über

Pehlke: "Win-Win-Situation für alle Beteiligten"

„Wir beherrschen die DEW21 bereits mehrheitlich und hatten nie Probleme in Grundsatzfragen mit unserem Partner, ob RWE, Innogy, Eon oder Westenergie“, erklärte der DSW21-Vorstandsvorsitzende Guntram Pehlke auf Anfrage. Ein Kauf wäre zudem unwirtschaftlich gewesen, weil man den Sach-/Zeitwert hätte zahlen müssen, der in der Regel höher sei als der Ertragswert.

Deshalb habe man sich lieber für die Paketlösung entschieden, die eine „Win-Win-Situation“ für alle Beteiligten darstelle.  „Die Beschäftigten von DEW21 und Westenergie haben größtmögliche Jobsicherheit. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Einigung maximale Versorgungssicherheit. Und der Standort Dortmund bleibt ein Fixpunkt auf der energiewirtschaftlichen Landkarte.“

Im Zuge des Eon-/RWE-Deals waren die Minderheitsanteile von der RWE-Tochter Innogy auf Eon respektive Westenergie übergegangen. Damit hätte laut Gesellschaftervertrag automatisch die dort festgelegte Kontrollwechselklausel (Change-of-Control-Klausel) gegriffen.

Neue Change-of-Control-Klausel vereinbart

Für den theoretischen Fall, dass Eon die Mehrheitsanteile an Westenergie künftig einmal verkaufen sollte, haben DSW21 und Westenergie eine neue Change-of-Control-Klausel vereinbart.

Durch den Eon-/RWE-Deal sind zahlreiche Stadtwerkebeteiligungen von RWE an Eon respektive Westenergie übergegangen. Die in den jeweiligen Gesellschafterverträgen festgelegten Regelungen sind sehr unterschiedlich mit Blick auf die Folgen eines Gesellschafterwechsels. In einigen Fällen existierten Change-of-Control-Klauseln.

Die betroffenen Kommunalversorger machten davon ganz unterschiedlich Gebrauch. Oft wurde die Partnerschaft mit Westenergie neu strukturiert, Beteiligungen neu geordnet und entsprechende Vorteile ausgehandelt und im Gegenzug auf einen Erwerb der Anteile verzichtet. Das prominenteste Beispiel ist hier die Rheinenergie in Köln. In Neuss und bei der ELE in Gelsenkirchen wird die Partnerschaft ebenfalls fortgesetzt, mit leichten Verschiebungen bei den Anteilen. Die Stadtwerke Radevormwald hingegen entschieden sich für eine vollständige Rekommunalisierung. (hoe)

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