Im Rechtsstreit zwischen dem EnergieVerbund Dresden (EVD) und der Stadtwerkegruppe Thüga rundum die Rekommunalisierung der Stadtwerke Dresden (Drewag) zeichnet sich vorerst keine Einigung ab, offiziell scheinen die Fronten weiterhin verhärtet.
Die Thüga hatte im Dezember 2020 auf Zahlung eines höheren Kaufpreises für ihre Anteile an der Drewag geklagt, die EVD hatte im Februar dieses Jahres Widerklage auf Abtretung der ausstehenden Thüga-Anteile erhoben.
Rechtsstreit verhindert vollständigen Abschluss der Fusion mit Enso
Laut einem Beschluss des Landgerichts Dresden vom vergangenen Freitag soll nun ein sogenanntes Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben werden, heißt es in der Regionalpresse. Beide Konfliktparteien bestätigten auf Anfrage den Sachverhalt.
Mit diesem neuen Gutachten soll die Angemessenheit gewisser Wertansetzungen der zum Verkauf stehenden Drewag-Anteile aus einem Erstgutachten von 2020 überprüft werden.
Kernfrage in der juristischen Auseinandersetzung ist die Höhe des Unternehmenswertes der Drewag, die Anfang 2020 mit der Enso zur Sachsenenergie fusioniert wurde. Wie jetzt bekannt wurde, konnte der Zusammenschluss aufgrund des Rechtsstreits noch nicht vollständig abgeschlossen werden.
Wertansätze zweier Gutachten liegen massiv auseinander
Aus der Bestimmung des Unternehmenswertes der Drewag leitet sich die Höhe des Kaufpreises für den 10-Prozent-Anteil der von der Thüga gehaltenen Drewag-Anteile ab.
In einem im Zuge der Fusion von Enso und Drewag zur Sachsenenergie von der EVD in Auftrag gegebenen Gutachten wird der Wert auf 800 Mio. Euro taxiert, auf dieser Grundlage geht die städtischen Holdinggesellschaft EVD von einem Verkaufspreis von 74,11 Mio. Euro aus.
Ein weiteres Gutachten, das im Zuge der Rückkaufverhandlungen routinemäßig eingeholt wurde, hatte den Wert der Dresdner Stadtwerke auf 1,6 Mrd. Euro beziffert, das entspräche einem zu zahlenden Kaufpreis von knapp 154 Mio. Euro.
EVD weist Wertansetzungen im strittigen Gutachten zurück
Der zuständige, externe Gutachter, der vom Institut der Wirtschaftsprüfer bestimmt worden war, soll die von der Geschäftsführung der Sachsenenergie prognostizierten Gewinnerwartungen als deutlich zu niedrig eingestuft und deutlich höhere Margen bei Netzen, Vertrieb, Wärmerzeugung und Trinkwasser angesetzt haben.
Die EVD zweifelt dieses Gutachten an und kritisiert dies als „unzulässigen Eingriff in die Geschäftspolitik“ der Drewag respektive der Sachsenenergie und hatte dem Gutachter Befangenheit vorgeworfen und dessen Absetzung gefordert. Die von diesem angesetzten Gewinnprognosen ließen sich nur über deutliche Preiserhöhungen oder massive Kostenreduktionen erfüllen, heißt es.
Sachsenenergie respektive der EVD hat die in ihren Augen angemessene Kaufsumme in Höhe vons 74,11 Mio. Euro bereits an die Thüga überwiesen, die Stadtwerkegruppe fordert aber weiterhin die kompletten knapp 154 Mio. Euro.
Zulässigkeit des höheren Wertansatzes wird überprüft
Richter Peter Kieß vom Landgericht Dresden wies laut Regionalmedien am Freitag die Vorwürfe der EVD gegen den externen Gutachter zurück, dieser habe das Verfahren ordnungsgemäß geführt. Allerdings sei noch unklar, ob es zulässig gewesen sei, einen anderen Wertansatz zu wählen.
„Wenn dabei Fehler gemacht wurden, ist das Gutachten nicht verbindlich.“ Zu klären sei unter anderem, ob die „kritisierten Eingriffe“ durch den Gutachter in den Bereichen Strom, Gas, Wärme, Wasser fehlerhaft seien.
Richter fordert Streitparteien erneut zur gütlichen Einigung auf
Klärung in dieser Frage soll nun ein Sachverständigengutachten bringen. Bei diesem wird kein neuer Unternehmenswert der Drewag errechnet, sondern die Zulässigkeit der Bewertungsansätze des Erstgutachters überprüft.
Diese Prüfung soll der Leipziger Rechtsanwalt Thomas Rose vornehmen, das kann ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen. Der Richter erneuerte deshalb seinen Appell an beide Streitparteien, sich außergerichtlich gütlich zu einigen.
Die ersten offiziellen Reaktionen der Unternehmen auf den Gerichtsbeschluss lassen dies aber momentan noch wenig realistisch erscheinen. Beide sehen sich in ihren Positionen bestätigt, beide reklamieren für sich in den vergangenen Monaten lösungsorientierte Vorschläge gemacht zu haben.
Sachsenenergie: "Thüga tut gut daran, nicht weiter letzten Schritt der Rekommunalisierung zu verhindern"
„Dass es hierzu nun eine sachverständige Überprüfung geben wird, bestärkt uns darin, unseren eingeschlagenen juristischen Weg nun konsequent und gestärkt weiterzugehen“, sagt Claudius Rokosch, Kommunikationschef der Sachsenenergie.
Die Thüga AG, die über lange Jahre von der prosperierenden Entwicklung der Drewag profitiert habe, täte nun gut daran, „nicht weiter an ihrer starren Position festzuhalten und diesen letzten Schritt zur Rekommunalisierung der Drewag damit zu verhindern“.
Thüga: "Niemand kann Interesse an einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung haben"
„Wir haben den von EVD beschlossenen Rückkauf der Thüga-Anteile konstruktiv begleitet, um die jahrelange gute Zusammenarbeit in einem partnerschaftlichen Prozess zu beenden. Zu unserem großen Bedauern und aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen zweifelt EVD das Gutachten des mit der Wertermittlung beauftragten Wirtschaftsprüfers an, das von EVD und Thüga gemeinsam beauftragt wurde“, erklärt hingegen Thüga-Pressesprecher Detlef Hug auf ZfK-Anfrage.
Man habe vor einigen Jahren Regeln festgelegt, wie bei einer Beendigung der Zusammenarbeit vorzugehen sei. Das Vorgehen der Thüga ziele auf eine Umsetzung der vereinbarten Vorgehensweise.
„Niemand kann Interesse an einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung haben“, so Hug weiter. Bereits am Freitag hatte Gabriele Aplenz aus dem Rechtsbereich der Thüga signalisiert, dass man für eine faire, vergleichsweise Einigung offen stehe.
Sachsenenergie kann bis zum Prozessende gewisse Synergien nicht heben
Die verhärteten Fronten verzögern laut Claudius Rokosch von Sachsenenergie auch den vollständigen Abschluss der Fusion von Drewag und Enso. Gewisse Synergien könnten nicht gehoben werden.
Wegen der Klage müssten zudem bis zum Prozessende Doppelstrukturen aufrecht erhalten werden, weil die Drewag als Unternehmen bis dahin formal weiter bestehen müsse, so Rokosch weiter.
Dresdner Stadtrat zog 2019 die Rückkaufoption
Die Thüga hatte die Drewag-Anteile 1997 erworben, im Juni 2019 hatte der Dresdner Stadtrat von der vertraglich vorgesehene Rückkaufoption Gebrauch gemacht und damit den Rekommunalisierungsprozess eingeleitet.
Laut Lokalmedien soll die Thüga 1997 rund 18 Mio. Euro für die Anteile bezahlt haben und seitdem sollen Gewinnausschüttungen von insgesamt knapp 125 Mio. Euro nach München geflossen sein. (hoe)



