Sebastian Seier (links) ist Leiter Kompetenzteam 
Nachhaltigkeit & Klimaschutz beim Aachener Beratungsunternehmen BET und Netzwerkmanager der Klimawerke. Mustafa Sancar ist Vorstand der Stadtwerke Hildesheim AG sowie in Personalunion Geschäftsführer der Energieversorgung Hildesheim und Sprecher der Klimawerke.

Sebastian Seier (links) ist Leiter Kompetenzteam Nachhaltigkeit & Klimaschutz beim Aachener Beratungsunternehmen BET und Netzwerkmanager der Klimawerke. Mustafa Sancar ist Vorstand der Stadtwerke Hildesheim AG sowie in Personalunion Geschäftsführer der Energieversorgung Hildesheim und Sprecher der Klimawerke.

@ BET/EVI Hildesheim

Klimaneutral spätestens im Jahr 2040 – dieses Ziel haben sich die 14 Stadtwerke und Netzbetreiber gegeben, die zum 1. Mai 2022 die Initiative „Klimawerke“ als Gründungsmitglieder ins Leben gerufen haben. Bis heute haben sich noch vier weitere assoziierte Mitglieder dem Projekt angeschlossen. Begleitet wird die Initiative durch das energiewirtschaftliche Beratungsunternehmen B E T.

Ziel der Initiative ist der Erfahrungsaustausch zu aktuellen rechtlichen, politischen und energiewirtschaftlichen Fragestellungen auf dem Weg zur Klimaneutralität sowie der Aufbau von Wissen und methodischen Kompetenzen. Nach Ablauf des ersten Jahres haben sich bereits einige Erkenntnisse ergeben, die nicht nur für die Klimawerke, sondern für alle Energieversorgungsunternehmen in Deutschland von Relevanz sein dürften.

Mustafa Sancar, Vorstand der Stadtwerke Hildesheim AG sowie in Personalunion Geschäftsführer der Energieversorgung Hildesheim und Sprecher der Klimawerke, sowie Netzwerkmanager Sebastian Seier nehmen dazu im Interview ausführlich Stellung. Sebastian Seier ist auch Referent bei der ZfK-Nachhaltigkeitskonferenz am 11. Mai in Berlin. Dort spricht er über das Thema "CSR-Directive – Mehr als nur lästige Pflicht?".

Stadtwerke werden so zu einem Gestalter der klimaneutralen Zukunft (Mustafa Sancar).

Herr Sancar, welche strategische Bedeutung haben die Themen Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung für Stadtwerke?
Sancar: Für Stadtwerke ist es elementar, dass das Warum für Nachhaltigkeit im Unternehmen gut beantwortet wird. Nachhaltigkeit ist mehr als eine Pflichtaufgabe, es ist eine Haltung und ein strategisch wichtiger Erfolgsfaktor für nachhaltigen Unternehmenserfolg. Dabei müssen auch die eigenen Mitarbeitenden und die Kommunen in den Prozess einbezogen werden. Aus Sicht eines Stadtwerks ist von zentraler Bedeutung, eine stringente Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität zu verfolgen und die eigene Kommune auf diesem Weg mitzunehmen.

Dies ermöglicht der Kommunalpolitik, gemeinsam mit seinem Stadtwerk energiewirtschaftlich fundierte und dennoch ambitionierte Dekarbonisierungsziele festzulegen. Stadtwerke werden so zum Gestalter einer klimaneutralen Zukunft.

Die Dekarbonisierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe für die gesamte Energiebranche. Daraus erwächst auch die Chance, die Kommune und unsere Kund*innen durch innovative und nachhaltige Energie- und Wärmelösungen einer klimaneutralen Zukunft ein gutes Stück näher zu bringen.

Alle Mitglieder der Klimawerke wollen eine Treibhausgasbilanz erstellen. Worauf kommt es dabei an, wie geht man dabei vor?
Seier: Eine der ersten Fragen, die dazu beantwortet werden muss, ist die der Bilanzgrenze. Für die Festlegung, welche Beteiligungen und Tochterunternehmen mit ihren Treibhausgasemissionen in der Bilanz berücksichtigt werden sollen, existieren grundsätzlich zwei Möglichkeiten.

Eine Option ist der Ansatz der Berücksichtigung anhand des Eigenkapitalanteils. Die andere Option ist die Entscheidung für oder gegen eine Bilanzierung auf Basis der operativen bzw. finanziellen Kontrolle. Im Rahmen bisheriger Bilanzierungen zeigte sich, dass der finanzielle Kontrollansatz einen guten Kompromiss zwischen dem Abdeckungsgrad der angefallenen Treibhausgasemissionen und dem für deren Erfassung notwendigen Aufwand darstellt.

Bei diesem Ansatz werden in der Regel die Emissionen von Mehrheitsbeteiligungen zu 100 Prozent in die THG-Bilanz des Stadtwerks aufgenommen, Emissionen von Minderheitsbeteiligungen können dann in der Regel vernachlässigt werden.

Es macht Sinn, frühzeitig alle Unternehmensteile zu informieren und feste Ansprechpartner in den einzelnen Abteilungen zu definieren.

Für die THG-Bilanzierung ist die Erhebung einer Vielzahl von Unternehmensdaten notwendig. Wie groß ist da der Arbeitsaufwand?
Sancar: Die Beschaffung der benötigten Daten im Unternehmen ist häufig eine der größten Herausforderungen bei der Erstellung einer Treibhaugasbilanz. Deshalb empfiehlt es sich, eine verantwortliche Person für die Erstellung der Treibhausgasbilanz zu benennen, welche die benötigten Informationen zusammenträgt.

Diese wiederum ist auf die Mitarbeit der Fachabteilungen angewiesen, die zum Beispiel die abgesetzte Strommenge oder den Kraftstoffverbrauch im Unternehmensfuhrpark erheben. Aus diesem Grund macht es Sinn, bereits frühzeitig alle Unternehmensteile zu informieren und feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den einzelnen Abteilungen zu definieren.

Mit ihnen zusammen sollte ein Vorgehen erarbeitet werden, wie das Zusammentragen und die Aufbereitung der benötigten Daten möglichst standardisiert und automatisiert werden kann, um den jährlich anfallenden Erhebungsaufwand zu reduzieren.

In welchen Bereichen fällt das Gros der Treibhausgasemissionen von Stadtwerken an?
Seier: Eine Besonderheit der Treibhausgasbilanzen von Energieversorgern liegt in der Verteilung der anfallenden Emissionen: Der Schwerpunkt liegt mit oftmals deutlich mehr als 80 % der gesamten Emissionen auf dem Scope 3, also auf den vor- und nachgelagerten indirekten Emissionen.

Ein Großteil der Emissionen entsteht durch den Vertrieb von (Grau-)Strom und Erdgas. (Sebastian Seier)

Die Emissionen der Scopes 1 und 2, welche direkt im Unternehmen oder durch den Bezug von selbst genutzter Energie entstehen, machen folglich nur einen kleinen Teil der Gesamtbilanz aus. Dies liegt daran, dass der Großteil der Emissionen durch den Vertrieb von (Grau-)Strom und Erdgas entsteht.

Die größte Emissionsquelle in den Scopes 1 und 2 ist die Erzeugung von Nah- und Fernwärme, der Betrieb von Erdgas-Contracting-Anlagen und der für den Ausgleich von Übertragungsverlusten im Stromnetz beschaffte Strom.

Auf welche Scope-Emissionen sollten sich Energieversorger bei der Erstellung der THG-Bilanz konzentrieren?
Sancar: Bei der Definition eines Ziels für die Klimaneutralität ist es üblich, den Fokus auf die Scopes 1 und 2 zu legen. Durch die sehr umfangreichen Emissionen im Scope 3 bringt diese Vorgehensweise in der Energiebranche jedoch Herausforderungen mit sich. Denn mit Maßnahmen zur Emissionsreduktion in den Scopes 1 und 2 wird eben nur ein Bruchteil der Treibhausgase reduziert.

Zudem ist in der Kommunikation nach außen schwer vermittelbar, wie ein per Definition „klimaneutrales“ Unternehmen weiter Graustrom und Erdgas verkaufen kann. Energieversorger müssen daher bei der Erarbeitung einer Dekarbonisierungsstrategie auch die Handlungsfelder Strom- und Gasvertrieb im Scope 3 mitdenken.

Denn, das hat der Austausch der Klimawerke im letzten Jahr auch gezeigt: eine der größten Herausforderungen bei der Dekarbonisierung liegt im Gasvertrieb beziehungsweise in der Wärmeversorgung.

Netzbetreibern könnte es ermöglicht werden, die Mehrkosten für die Beschaffung und Entwertung von Herkunftsnachweisen auf die Netzentgelte umzulegen. (Sebastian Seier)

Was kann ggfs. die Politik noch tun, um etwaige regulatorische Hürden für das Erreichen der Emissionsziele abzubauen?
Seier: Bei den Verteilnetzverlusten, welche im Scope 2 erfasst werden, wäre für das Erreichen von Emissionsfreiheit eine Gesetzesanpassung hilfreich. Bisher ist es gesetzlich nicht möglich, grüne Herkunftsnachweise für den Strom zu beschaffen, da dies nur für durch Letztverbraucher verbrauchten Strom möglich ist, es sich aber bei Netzverlusten nicht um Letztverbrauch handelt.

Zudem könnte den Netzbetreibern ermöglicht werden, die Mehrkosten für die Beschaffung und Entwertung der Herkunftsnachweise auf die Netzentgelte umzulegen.

Welche Rolle können im Zusammenhang mit THG-Bilanzen Kompensationen spielen?
Sancar: Bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen gibt es eine klare Priorisierung: Die erste Wahl sollte immer die Vermeidung von Emissionen sein. Ist dies nicht möglich, sollten Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen ergriffen werden. Nur wenn Emissionen (noch) nicht vermieden und nicht weiter reduziert werden können, sollte eine Kompensation in Betracht gezogen werden.

Um von „Klimaneutralität“ sprechen zu können, sollten Stadtwerke mindestens die direkt beeinflussbaren Emissionen in Scope 1 und 2 tatsächlich vermeiden und langfristig auf Kompensationen verzichten. Dies empfiehlt sich auch vor dem Hintergrund immer strengerer Gesetzgebung zum Thema Greenwashing auf europäischer und nationaler Ebene.

Beim Einkauf von Kompensationsmengen aus Klimaschutzprojekten sollte genau hingeschaut werden (Mustafa Sancar).

Was ist beim Einkauf von Kompensationszertifikaten zu beachten?
Sancar: Da die Emissionen aus Scope 3 für Energieversorger nur indirekt beeinflussbar sind, dort aber mit dem Strom- und Gasabsatz die mit Abstand größten Emissionsquellen liegen, wird der Einsatz von Kompensationen dennoch bei vielen Stadtwerken heiß diskutiert. Die Klimawerke widmeten sich diesem Thema in einem Netzwerktreffen und einer Arbeitsgruppe.

Eine zentrale Erkenntnis war, dass beim Einkauf von Kompensationsmengen aus Klimaschutzprojekten genau hingeschaut werden sollte. Denn das Angebot an Kompensationen ist unübersichtlich, die Qualität und der tatsächliche Nutzen verschiedener Projekte extrem unterschiedlich und die Preisspanne enorm.

So stammen die in großen Mengen und sehr günstig erhältlichen Kompensationen in der Regel aus Projekten, in denen nicht etwa die Aufforstung, sondern lediglich die Nicht-Rodung existierender Wälder zertifiziert wird, womit der Klimanutzen fragwürdig ist.

Kompensationen aus regionalen Projekten sind aktuell kaum noch verfügbar. Aus diesem Grund lohnt sich die tiefergehende Beschäftigung mit der Thematik und der Aufbau eines Portfoliomanagements für Kompensationen, sofern diese zur Reduzierung der bilanzierten Treibhausgasemissionen zum Einsatz kommen sollen. (Die Fragen stellte Hans-Peter Hoeren)

Die Klimawerke werden diesen Austausch fortführen. Das drei Jahre laufende Projekt wird im Rahmen der Kommunalrichtlinie durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Auch für das zweite Förderjahr stehen bereits einige Themen und Fragestellungen auf der Agenda. Insbesondere die Zukunft der Gasnetze sowie die Dekarbonisierung der Fernwärme wird wohl nicht nur die Klimawerke noch einige Jahre beschäftigen

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