Nachrichten

Einfacher kündigen: Was das Verbrauchergesetz für Energievertriebe bedeutet

Die Kündigungsfrist für Verbraucherverträge soll deutlich reduziert werden. Lieferverträge am Telefon allein sollen nicht mehr wirksam sein. So sieht es das Verbrauchergesetz vor. An diesem Mittwoch entscheidet das Bundeskabinett über den Entwurf.
15.12.2020

Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor Abzocke schützen. Auch die Kündigungsfristen von Gas- und Stromlieferverträgen sollen verkürzt werden.

Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor Abzocke schützen. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Unter anderem geht es dabei um die Laufzeit von Verträgen etwa für Handys, Streamingdienste, Fitnessstudios oder Zeitungs-Abos, das Gesetz hat aber auch massive Auswirkungen für den Energievertrieb.

«Die vorgesehenen Regelungen sollen die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Unternehmern weiter verbessern und erreichen, dass nicht nur der Vertragsschluss unter faireren Bedingungen…

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In