Absperrventil vor einem Gärbehälter einer neuen Biogasanlage.

Absperrventil vor einem Gärbehälter einer neuen Biogasanlage.

Bild: © Countrypixel/Adobestock

Das Gros der betroffenen Stadtwerke hat offenbar die Vertragsanpassungen des in einer Schieflage befindlichen Biomethanlieferanten bmp greengas nicht angenommen. Viele versuchen offenbar über Einzelfalllösungen, noch bessere Konditionen für sich herauszuhandeln. Zum Teil ist von signifikanten Nachbesserungen im Markt zu hören. Grundsätzlich drohen Mengenkürzungen von rund 50 Prozent und in den nächsten Jahren deutlich höhere Preise für die zu liefernden Restmengen.

„Wir gehen davon aus, dass die Anzahl derjenigen, die letztlich annehmen, höher ist als diejenige derer, die ablehnen“, sagt Markus Ladenburger, Partner bei der Kanzlei Becker Büttner Held, die zahlreiche Stadtwerke bei den Verhandlungen mit dem Biomethanhändler berät im Interview mit der ZfK.

Der Ruf nach einem Einschreiten der baden-württembergischen Landespolitik und des mehrheitlich landeseigenen EnBW-Konzerns wird indes lauter. Der FDP-Abgeordnete Frank Bonath will in einem  Antrag an den baden-württembergischen Landtag wissen,  wie die Landesregierung das Schutzschirmverfahren und seine Folgen mit Blick auf die Energie- und Wärmeversorgung in Baden-Württemberg bewertet und welche Maßnahmen noch geplant sind, um die "durch die EnBW-Tochter bmp greengas GmbH verursachten Risiken möglichst effektiv einzudämmen". Auch die baden-württembergische SPD soll eine Initiative hierzu planen.

"Viele Stadtwerke sind total sauer auf EnBW"

„EnBW muss maßgeblich die Mehrkosten der betroffenen Stadtwerke mittragen, das Unternehmen stiehlt sich aktuell völlig aus der Verantwortung“, kritisiert eines Stadtwerks im Süden Deutschlands in direkter Nähe zur Schweiz.. „Viele Stadtwerke sind total sauer auf EnBW. Die Intensität mit der hier aktuell gestritten wird, ist schon immens“, sagt eine Brancheninsiderin. Sie spricht von einem kaltschnäuzigen Vorgehen, mit dem EnBW sich auf lange Sicht keinen Gefallen tun werde.

Auch das betroffenen Stadtwerk am Hochrhein hat die Vertragsanpassungen noch nicht akzeptiert und hofft, dass es gemeinsam mit seinem Rechtsvertreter eine finanziell noch bessere Lösung aushandeln kann mit bpm greengas. „Aktuell sehe ich ohnehin keine Variante, wie bmp greengas einen neuen Vertrag erfüllen möchte. Dazu bräuchte es eine Patronatserklärung der EnBW“, sagt der Geschäftsführer.

Für den mehrheitlich kommunalen Versorger aus Süddeutschland, der aktuell ohnehin eine umfassende Restrukturierung durchläuft, kommt die Schieflage von bmp greengas zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Im schlimmsten Fall drohe in den nächsten Jahren ein Zusatzaufwand von 20 Mio. Euro. „Das wird nicht existenzgefährend für uns sein, aber dieses Geld fehlt uns dann für die weitere Umsetzung unsere Dekarbonisierungsstrategie und den Ausbau unserer grünen Fernwärmenetze“, verdeutlicht der Geschäftsführer.

"Müssen die Fernwärmepreise deutlich anheben"

Mögliche Kostensteigerungen werde man ab Anfang 2024 über die Preisgleitklausel an die Kunden weiter geben können. „Die Fernwärmepreise müssten Stand jetzt massiv angehoben werden. Das wäre ein deutlicher Rückschlag auch für die Akzeptanz in der Bevölkerung“, erklärt er weiter. Die Kunden seien jetzt schon verunsichert durch die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz, eine deutliche Preiserhöhung würde diese Verunsicherung noch einmal potenzieren.

Das betroffenen Stadtwerk hatte 2020 einen langfristigen Vertrag bis Anfang 2033 mit bmp greengas abgeschlossen, der einen Festpreis vorsieht.  „Ein wichtiges Entscheidungskriterium bei Vertragsabschluss war, dass bmp greengas massiv mit der Konzernhaftung und dem Cash-Pooling-System der EnBW geworben hat“, sagt der Geschäftsführer. Im festen Glauben an diese noch höhere Bonität habe man sich bewusst gegen ein etwas günstigeres Konkurrenzangebot und für bmp greengas entschieden. Eine Schilderung, die aktuell von vielen betroffenen Stadtwerken zu hören ist.

"Gesetzgeber muss Änderungen am EEG-Gesetz vornehmen"

Für die grüne Fernwärme in Deutschland sei die aktuelle Situation ein Desaster. Hinzukomme, dass die Umlagen auf Biomethan stark gestiegen seien. „Der Gesetzgeber muss Änderungen am EEG-Gesetz vornehmen, sonst wird der Bereich der Biomethan-BHKW stark heruntergefahren“, prognostiziert der Stadtwerke-Geschäftsführer, der mit Blick auf die laufenden Verhandlungen anonym bleiben will. Erschwerend kommen gerade bei enigen Stadtwerken in Süddeutschland Interessenskonflikte in der Gesellschafterstruktur hinzu, weil dort teils EnBW oder die EnBW-Tochter Energiedienst an den Stadtwerken beteiligt sind.

Bereits am Donnerstag hatte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing das Geschäftsgebaren von EnBW scharf kritisiert.

EnBW: "Es handelt sich um Pflichtangaben und keine Werbung zum Cash-Pooling"

EnBW weist auf ZfK-Anfrage den Vorwurf zurück, dass die mittelbare Tochter bmp greengas aktiv mit dem Cash-Pooling um Kunden geworben haben soll. „Die bmp greengas GmbH hat in ihrem, im Bundesanzeiger zuletzt veröffentlichten Lagebericht über das Geschäftsjahr 2021,  über die seinerzeit noch bestehende Einbeziehung in den EnBW-Cash Pool berichtet. Dabei handelt es sich um Pflichtangaben in Jahresabschlussunterlagen und nicht um Werbung“, schreibt eine EnBW-Sprecherin auf ZfK-Anfrage.

Im selben Lagebericht habe die bmp greengas auch auf Risiken hinsichtlich eingeschränkter Mengenverfügbarkeiten in den Beschaffungsmärkten und eine unerwartete Preisentwicklung hingewiesen und dass dadurch auch negative Abweichungen eintreten könnten. Ebenso sei darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Ausbruch des Ukraine-Kriegs Einfluss auf die Energiemärkte habe. 

"Cash Pool stellt keine Verpflichtung zur Kapitalausstattung oder zum Verlustausgleich dar"

Der Natur nach diene das Instrument eines konzernweiten Cash Pools nur der kurzfristigen (das heißt unterjährigen) Finanzierung von Liquiditätserfordernissen, so die Sprecherin weiter. Ein Cash Pool stelle hingegen keine Verpflichtung zur Kapitalausstattung bzw. zum Verlustausgleich dar und sei insbesondere kein Instrument der langfristigen Konzernfinanzierung. Dies gelte insbesondere bei einer Beteiligung von mehreren Gesellschaftern.

„Als absehbar wurde, dass es einer mittel- bzw. längerfristigen Finanzierung bei bmp greengas GmbH bedarf, wurde die Finanzierungsstruktur daher Ende 2022 in eine Darlehensfinanzierung umgewandelt und die Einbeziehung der bmp greengas GmbH und der Erdgas Südwest GmbH in das konzernweite Cash Pooling beendet“, so die Sprecherin weiter. Die Beendigung des Cash Poolings in derartigen Fällen folge aus den rechtlichen Verpflichtungen der Konzernobergesellschaft als Cash Pool Führerin und sei daher in der Praxis die Regel.

EnBW: "Keine Verpflichtung zum Verlustausgleich bei bmp greengas"

EnBW stellte in seiner schriftlichen Stellungnahme zudem nochmals klar, dass der Energiekonzern nicht zum Ausgleich von Verlusten der bmp greengas respektive der Erdgas Südwest GmbH verpflichtet sei.

„Wie aus dem Handelsregister ersichtlich ist, gab es noch nie einen Unternehmensvertrag im Sinne der §§ 291 ff. AktG zwischen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und der bmp greengas GmbH oder der Erdgas Südwest GmbH“, heißt es in der schriftlichen Antwort der EnBW. Dementsprechend bestehe auch keine Verlustausgleichsverpflichtung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG im Hinblick auf deren mittelbare Beteiligung an der Enkelgesellschaft bmp greengas GmbH.

"Kein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Erdgas Südwest und EnBW"

Mit der für den 01.08.2023 erwarteten Eröffnung des durch das Schutzschirmverfahren vorbereiteten Insolvenzplanverfahrens ende der bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) der bmp greengas GmbH mit der Erdgas Südwest GmbH, heißt es weiter.

Die Geschäftsführung der bmp greengas GmbH habe die sich aus dem BGAV ergebenden Ansprüche schon bisher gegenüber der Erdgas Südwest GmbH im Rahmen ihrer Möglichkeiten geltend gemacht und werde  dies auch weiterhin tun. „Einen solchen Unternehmensvertrag gab und gibt es hingegen eine Stufe höher zwischen der Erdgas Südwest GmbH und der EnBW Energie Baden-Württemberg AG nicht, weshalb die Erdgas Südwest GmbH keine entsprechenden Ansprüche hat“, heißt es weiter. (hoe)

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