Der wichtige Biomethanhänder bmp greengas befindet sich seit Juni in einem Schutzschirmverfahren. Weil ihm die benötigten Liefermengen fehlen, um seine langfristigen Verträge vollumfänglich zu erfüllen, hat er den betroffenen Stadtwerken Vertragsanpassungen angeboten. Diese sehen massive Mengenkürzungen und höhere Preise vor. Versorgungssschwierigkeiten und deutlich höhere Kosten könnten die Folge sein.
Die Rechtsanwaltskanzlei BBH vertritt die Interessen mehrerer Stadtwerke gegenüber bmp greengas. "Viele Stadtwerke stehen aktuell noch in Verhandlungen mit bmp", sagt der zuständige BBH-Partner Markus Ladenburger im ZfK-Interview. Die Rolle der mittelbaren bmp-Mutter EnBW sieht er sehr kritisch. Neben dem Interview finden Sie in unserem aktuellen Newsletter auch ein Stimmungsbild aus der Stadtwerkebranche inklusive der Reaktion von EnBW und einen Kommentar zu dem Thema.
Herr Ladenburger, wie viele der betroffenen Kunden/Stadtwerke, die mit bmp greengas in Lieferbeziehungen stehen, haben in etwa bisher das Angebot zur Vertragsänderung angenommen?
Markus Ladenburger: Schwer zu sagen. Wir gehen davon aus, dass die Anzahl derjenigen, die letztlich annehmen, höher ist als diejenige derer, die ablehnen. Viele Stadtwerke stehen aktuell aber noch in Verhandlungen mit bmp. Zielsetzung ist, höhere Mengen als zunächst angeboten zu bekommen.
Sie haben grob drei Gruppen von Stadtwerkekunden unterschieden, die von der bmp-Schieflage betroffen sind. Wie sieht deren Kalkül aus, warum entscheiden die einen sich so und die anderen so?
Ohne aus dem Nähkästchen zu plaudern: Die Abwägungen gehen von: „Wir benötigen jede kWh Biomethan und der von bmp angebotene Preis ist zwar sehr viel höher als der bisherige Vertragspreis, aber doch wesentlich günstiger als der aktuelle Preis am Markt zumindest für kurzfristige Belieferungen“ bis: „Wir sind so verärgert über bmp und zugleich nicht in dem Maße von den Mengen abhängig, dass wir lieber mit einem ungekürzten Schadenersatzanspruch, den wir dann zur Tabelle anmelden, in das eigentliche Insolvenzverfahren gehen.“
In welchem Umfang sind denn jetzt überhaput noch signifikante Verbesserungen bei den Liefermengen möglich?
In einigen Fällen war es möglich, noch mehr Mengen zu erlangen, aber nicht in allen und nicht immer substanziell. Es kommt sehr auf die Umstände an: Wie lange läuft der Vertrag noch, was ist das Konzept, das mit den Mengen verfolgt wird, wie abhängig ist das SW von den Mehrmengen aus Sicht bmp?
bmp ist unter bestimmten Voraussetzungen bereit, den Schaden der Kunden in den Änderungsverträgen anzuerkennen.
In dem Zusammenhang war auch die Rede von neuen Verträgen, in denen konkrete Schadenssummen fixiert werden, die dann von bmp mit einer Quote ausgeglichen werden können. Wie ist da konkret angedacht?
Durch das Sicheinlassen auf den Änderungsvertrag entsteht den Kunden ein Schaden. Zum einen deshalb, weil für das Biomethan höhere Preise als ursprünglich vereinbart bezahlt werden müssen. Zum anderen aber auch deshalb, weil die künftig nicht mehr von bmp gelieferte Menge unter Umständen zu aktuell sehr hohen Marktpreisen ersatzbeschafft werden muss.
Wenn Kunden den Schaden konkret berechnen und die Berechnung plausibel machen, ist bmp bereit, diesen Schaden in den Änderungsverträgen anzuerkennen. Dies erleichtert dann im nächsten Schritt die Anmeldung und Feststellung dieser Forderung zur Insolvenztabelle.
Bmp greengas behauptet, dass die Stadtwerke bei Nichtannahme des Angebots gegen die Pflicht der Schadensminderung verstoßen. Wie ist das einzuschätzen?
Diese Einschätzung teilen wir nicht. Wir erkennen nicht einmal einen Ansatzpunkt dafür.
bmp will rechtzeitig vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Klarheit haben.
Wie ist jetzt das weitere Prozedere, bis wann müssen die Stadtwerke ihre Entscheidungen getroffen haben mit Blick auf die Vertragsanpassungen?
Bmp hat jeweils individuell sehr kurze Fristen zur Annahme von Angeboten gesetzt, auch von abgeänderten Angeboten. Bisher wurden die Fristen aber auch nochmals verlängert, wenn bmp noch die Chance einer Einigung sieht. Allgemeine Aussagen sind daher nicht möglich. Klar ist aber, dass bmp rechtzeitig vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Klarheit haben möchte. Nach unseren Informationen soll das Verfahren am 1. August eröffnet werden.
Genau, ab 1. August soll das Schutzschirmverfahren gelten, was ändert sich dadurch mit Blick auf die Ansprüche der Stadtwerke?
Für den Fall, dass die angestrebte Sanierung weiterhin möglich ist, wird das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung anordnen und einen Sachwalter bestellen, der die wirtschaftliche Lage der bmp zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen hat. Insbesondere kann bmp dann nach § 103 InsO die Erfüllung oder Ablehnung der Biomethanlieferverträge verlangen. Dies gilt übrigens im Grundsatz auch für die jetzt ggf. geänderten Verträge.
Dieses Risiko will bmp aber den Kunden abnehmen, indem in die Änderungsverträge eine Klausel aufgenommen wird, dass diese nur bei Erfüllungswahl gelten sollen. Würde bmp diese Erklärung nach der Verfahrenseröffnung wider Erwarten nicht abgeben, gilt der Bestandsvertrag, zu dessen Fortbestand sich bmp dann erklären müsste.
Erweist sich die angestrebte Sanierung als aussichtslos, eröffnet das Insolvenzgericht ein Regelinsolvenzverfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter. Das Erfüllungswahlrecht würde dann auch der Insolvenzverwalter und nicht mehr die bmp-Geschäftsleitung wahrnehmen.
Auch EnBW wird an dieser Sache Schaden nehmen, auch mit Blick auf die eigenen energiepolitischen Ansprüche.
Es gibt einzelne Versorger, die aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages mit Erdgas Südwest (respektive EnBW) das Vorhandensein eines angemessenen Grundes für ein Schutzschirmverfahren anzweifeln und deshalb rechtliche Schritte einleiten wollen. Wie ist Ihre Einschätzung?
Eine gute Frage. Leider kennen wir die tatsächlichen Sachverhaltsdetails nicht gut genug, um eine belastbare Aussage treffen zu können. Rechtliche Schritte könnten sich aber als schwierig erweisen.
Vor allem sehen wir die energiepolitische Dimension: bmp und auch EnBW zeigen sich hier definitiv nicht von ihrer (transformations- und speziell biogas-)freundlichen Seite, sondern wollen sehr hart finanzielle Interessen und veränderte Marktchancen durchsetzen und so vorheriges, sehr stark risikobehaftetes Geschäftsgebaren ausgleichen. Die Mengenproblematik von bmp ist nach unserer Einschätzung mehr der Unternehmenspolitik geschuldet als den veränderlichen Marktverhältnissen.
Das Verhalten von bmp kommt am Markt gar nicht gut an, um es vorsichtig zu sagen. Auch EnBW wird an dieser Sache Schaden nehmen, an Glaubwürdigkeit als verlässlicher Vertragspartner, aber auch mit Blick auf die eigenen energiepolitischen Ansprüche. Denn die Zeit von Biomethan in der Verstromung ist auch nach Auffassung des aktuellen EEG (siehe Biomethanausschreibungen im EEG 2023) zumindest noch nicht vorbei. Besonders nicht in Süddeutschland. Und von dieser Übergangsperiode allein ist hier energiepolitisch die Rede.
Zugleich ist allen Marktteilnehmern die sehr gute aktuelle wirtschaftliche Situation von EnBW im Bewusstsein, gepaart mit der Erwartung, dass Biomethan zukünftig im Verkehrsbereich zu sehr hohen Preisen verkauft werden dürfte und das Geschäft von bmp eine grundsätzlich gute Perspektive hat.
(Die Fragen stellte Hans-Peter Hoeren)


