Volker Bloch leitet das Endkundengeschäft bei EnBW. Zudem ist er Geschäftsführer bei der konzerneigenen Tochter Yello.

Volker Bloch leitet das Endkundengeschäft bei EnBW. Zudem ist er Geschäftsführer bei der konzerneigenen Tochter Yello.

Bild: © EnBW

Der Karlsruher Energiekonzern EnBW macht ernst. Mittlerweile hat er seine Klage gegen Anbieter Stromio eingereicht. Stromio hatte im Dezember bundesweit seine Lieferungen eingestellt und hunderttausenden Kunden gekündigt. Welches Ziel verfolgt die EnBW mit ihrem Vorgehen? Und was erwartet der Konzern nun von der Politik? Ein Gespräch mit Volker Bloch, der bei EnBW für das Endkundengeschäft zuständig ist.

Herr Bloch, die EnBW will als erster und bislang einziger Grundversorger Stromio verklagen. Was genau werfen Sie dem Stromanbieter vor?

Stromio kann aus unserer Sicht nicht plötzlich die Belieferung einstellen, nur weil ihr der Einkauf von Strom zu teuer geworden ist. Der Anbieter ist und bleibt für uns in der Lieferverpflichtung. Wir halten die Kündigungen von Stromio gegenüber ihren Kund*innen für unwirksam, weil es bereits an einem wirksamen Kündigungsgrund fehlt: Das Beschaffungsrisiko, also die Verpflichtung den für die Erfüllung der eingegangenen Verträge benötigten Strom zu besorgen, liegt ausschließlich beim Lieferanten Stromio. Dieser Verpflichtung kann sich Stromio nicht entziehen.

Stromio ist nach unseren Informationen bis heute auch nicht insolvent. Wenn man sich die Geschäftsberichte der vergangenen Jahre ansieht, bekommt man auch nicht den Eindruck, als habe das Unternehmen als extrem gefährdet gegolten. Noch im Geschäftsjahr 2019 machte Stromio nach eigenen Angaben einen Gewinn von mehr als 50 Mio. Euro.

Stromio wälzt mit der plötzlichen Einstellung der Belieferung zu Unrecht die Folgekosten der eigenen Risikostrategie auf ihre eigenen Kund*innen und auf andere Marktteilnehmer ab. Die Leidtragenden sind zuallererst die Kund*innen, aber auch wir Grundversorger. Das geht so nicht. Wir wollen mit Blick auf mögliche Nachahmer, die in die Versorgungs- und Preissicherheit des bestehenden Systems massiv eingreifen, ein Zeichen setzen – insbesondere im Sinne der Kund*innen.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf prüft offenbar den Anfangsverdacht, dass Stromio im Zuge des Lieferstopps bereits eingekaufte Strommengen im Großhandel gewinnbringend verkauft habe, statt die eigenen Kunden zu versorgen. In Branchenkreisen heißt es zudem, dass Stromio nicht etwa aus Panik heraus gehandelt, sondern seinen Lieferstopp von langer Hand vorbereitet habe.

Was davon zutrifft und was nicht, kann ich von außen nicht beurteilen. Um aber die Situation aus unserer Perspektive zu schildern: Wir als EnBW haben nur mit einer sehr kurzen Vorlaufzeit erfahren, dass wir mehr als 40.000 Neukund*innen in die Ersatzversorgung aufnehmen müssen. Für unsere Bestandskund*innen verfolgen wir eine langfristige Beschaffungsstrategie – und wie wertvoll das ist, zeigt sich gerade jetzt in dieser Energiemarktsituation.

Wir kalkulieren im Rahmen dieser Beschaffungsstrategie zwar auch mit einer gewissen Schwankungsbreite durch einen Zugang und Abgang von Kund*innen. Einen so hohen plötzlichen Zuwachs konnten wir aber nicht antizipieren. Deshalb mussten wir für einen Großteil der Neukund*innen zu Höchstpreisen nachbeschaffen. Denn Stromio hat just zu dem Zeitpunkt seine Lieferungen eingestellt, als die Strompreise am Spotmarkt neue Höchststände erreichten. Das hat bei uns enorme Mehrkosten verursacht.

Dazu kommt, dass Stromio seine Kund*innenen am 22. Dezember, also kurz vor Weihnachten, hinauswarf. Dutzende unserer Mitarbeiter mussten bis Silvester durcharbeiten, um eine reibungslose Migration der Daten der Kund*innen zu gewährleisten.

Um das klarzustellen: Wir haben das für die betroffenen Kundinnen und Kunden gern getan. Zugleich sind wir aber der Auffassung, dass es Stromios Aufgabe ist, ihre Kund*innen zu versorgen. Entsprechend fordern wir von diesem Unternehmen Aufwendungsersatz.

Müsste Stromio alle Grundversorger entschädigen, dürfte die Insolvenzgefahr rapide wachsen. Vielleicht kommt es aber auch ganz anders. Fürchten Sie dann ein Comeback des Anbieters?

Nach unseren Erkenntnissen soll Stromio in Facebook-Gruppen gegenüber früheren Kund*innen bereits eine Rückkehr angekündigt haben. Prinzipiell bleibt es natürlich jedem Energieversorger überlassen, wann er wie in den Markt einsteigt und welche Beschaffungs- und Preisstrategie er fährt. Es kann aber nicht sein, dass Anbieter ihre Kund*innen bei steigenden Großhandelspreisen einfach fallen lassen und an die Grundversorger abschieben, um dann bei sinkenden Preisen wieder munter mitzumischen. Das ist weder im Sinne der Kund*innen noch in dem der Grundversorger. Um dies zu verhindern, benötigen wir entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen.

Wie könnten diese aussehen?

Vielleicht hilft ein Blick auf die Reisebranche. Auch dort gab es Unternehmen, die Kund*innen mit aggressiven Preisen lockten – und dann konnten nicht alle Verpflichtungen aus laufenden Verträgen eingehalten werden. Jetzt müssen Reiseveranstalter, die Pauschalreisen anbieten, in einen Pflichtfonds einzahlen, um bei einer Insolvenz sämtliche Risiken abzudecken. Jedenfalls müssen Kund*innen und verantwortungsvolle Energieversorgungsunternehmen vor den Folgen unseriöser Anbieter geschützt werden.

Ich könnte mir vorstellen, dass Energieversorger mit riskanten Beschaffungsstrategien vergleichbare Sicherheiten hinterlegen müssen, oder aber die Bundesnetzagentur mehr Prüfungsmöglichkeiten erhält. Auf jeden Fall sollte es Discount-Anbietern wesentlich schwerer gemacht werden, ihre Geschäftstätigkeit aus freien Stücken aufzugeben und dabei vertragliche Verpflichtungen zu verletzen.

Das Interview führte Andreas Baumer

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