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Solar-Cloud irreführend? Verbraucherzentrale klagt gegen Eon

Die Verbraucherschützer prangern mehrere vermeintlich irreführende Werbeaussagen des Konzerns an. Inzwischen ist das Produkt nicht mehr auf dem Markt.
16.09.2021

Blick auf die Eon-Konzernzentrale in Essen.

Warum hat Eon seinen als Pionierprodukt beworbene Solar-Cloud-Tarif vom Markt genommen? Auf Anfrage der ZfK verwies der Essener Energiekonzern darauf, dass er seine Angebote regelmäßig evaluiere und optimiere.

Man sei überzeugt, dass das neu aufgesetzte Produkt, das unter dem Namen Eon-Solarstrom firmiert, den aktuellen Kundenbedürfnissen am besten entspreche.

Virtuelles Stromkonto

Wie die ZfK nun erfuhr, soll die Verbraucherzentrale NRW bereits im Juni Eon wegen irreführender Aussagen zum Solar-Cloud-Tarif abgemahnt haben. Inzwischen soll deswegen auch eine Klage gegen den Konzern laufen. Eine Zusammenfassung der Kritikpunkte liegt der ZfK vor.

Zum Hintergrund: Das Neue am Solar-Cloud-Tarif war, dass Kunden selbst erzeugten Solarstrom, den sie nicht direkt verbrauchten, in einem virtuellen Stromkonto speichern konnten. Würden sie dann beispielsweise abends oder bei schlechtem Wetter mehr Strom verbrauchen, als die Solaranlage produziert, könnten sie das aufgebaute Stromguthaben aufbrauchen.

Ist Solar-Cloud eine Cloud?

Die Verbraucherzentrale ist der Ansicht, dass die Verwendung des Begriffs "Cloud" eine unlautere geschäftliche Handlung darstelle und unzulässig sei. Es fehlten wesentliche mit Internetclouds assoziierte Merkmale bei der Solar-Cloud.

Eon werbe mit der Speicherbarkeit des selbst erzeugten Stroms im Stromnetz, heißt es in der Zusammenfassung. Diese Aussage sei falsch, denn Strom lasse sich nicht im Stromnetz speichern.

Kritik an Werbespruch "100 Prozent Freiheit"

Der Konzern behaupte zudem, dass Kunden eigens erzeugten Solarstrom vollständig selbst nutzen könnten. Auch dies hält die Verbraucherzentrale für falsch. "Der selbst erzeugte Strom kann selbst mit Batteriespeicher in der Regel nicht vollständig selbst genutzt werden", heißt es. Selbst eine bilanzielle Eigenversorgungsquote von 100 Prozent sei nicht möglich.

Die Verbraucherzentrale kritisiert ferner den Werbespruch "100 Prozent Freiheit durch eigene Energie". Auch diese Aussage sei falsch.

Autarkiegrad von 100 Prozent unmöglich?

Verbraucher seien mitnichten "frei" durch den Abschluss des Solar-Cloud-Vertrags. Denn aufgrund der Reststromlücke müssten sie weiterhin Strom von einem Stromlieferanten beziehen. Ein Autarkiegrad von 100 Prozent sei unmöglich.

Zudem bemängeln die Verbraucherschützer fehlende Hinweise auf die Kostenpflicht innerhalb der Paketmenge und die Gutschrift.

Eon: Kritik unbegründet

Eon hält die Kritik für unbegründet.

Man habe in der Vergangenheit schon immer deutlich gemacht, dass es sich um ein virtuelles Stromkonto beziehungsweise einen virtuellen Stromspeicher handelt, teilt ein Sprecher mit. Daher sei das Produkt auch in Verbindung mit physischen Batteriespeichern angeboten worden.

Begriff "Cloud" verschwunden

Seit August jedenfalls bietet Eon Solar-Cloud-Kunden den Nachfolgetarif "Solarstrom" an. Der Begriff "Cloud" ist aus dem Namen verschwunden, das virtuelle Ansparen von selbst erzeugtem Strom auch.

Eon war übrigens nicht das einzige Unternehmen, das mit einem Solar-Cloud-Tarif warb. Die EnBW-Tochter Senec etwa hat ein vergleichbares Produkt im Angebot.

Virtuelle Senec-Cloud

Sie wirbt noch immer, dass überschüssiger Strom aus der selbst erzeugten Solaranlage in die virtuelle Senec-Cloud eingespeist werde. Wenn die Kunden den Strom dann im Winter brauchten, bekämen sie ihn auch zurück. (aba)