Handschlag mit schwerwiegenden Konsequenzen: Die Vorstandschefs von Eon und RWE, Johannes Teyssen (l.) und Rolf-Martin Schmitz, einigen sich auf die Neuaufteilung ihrer Geschäftsfelder.

Handschlag mit schwerwiegenden Konsequenzen: Die Vorstandschefs von Eon und RWE, Johannes Teyssen (l.) und Rolf-Martin Schmitz, einigen sich auf die Neuaufteilung ihrer Geschäftsfelder.

Bild: © Rolf Vennenbernd/dpa

Es war einer der größten Coups in der Geschichte der deutschen Energiewirtschaft: Im März 2018 vereinbarten Eon und RWE eine weitreichende Neuaufteilung ihrer Geschäftsfelder. In dem schließlich im Herbst 2019 besiegelten Mega-Deal wurde die RWE-Tochter Innogy aufgeteilt. Eon übernahm die Energienetze und das Kundengeschäft von Innogy, RWE die erneuerbaren Energien von Eon. Zudem erhielt RWE die Ökostromproduktion von Innogy. Seitdem konzentriert sich RWE ganz auf die Erzeugung, Eon auf die Verteilnetze und den Vertrieb sowie Dienstleistungen. Weiterhin hält RWE seitdem 15 Prozent der Anteile an Eon.

Der Deal sorgte angesichts der neu formierten Marktdominanz für großen Unmut in der Kommunalwirtschaft. Mitte 2020 und Anfang 2021 wurden deshalb von mehreren Versorgern zwei Nichtigkeitsklagen gegen die Genehmigung der Transaktion durch die EU-Kommission in Brüssel eingereicht. Nun wird die erste Klagewelle seit Mittwoch bis zum kommenden Freitag verhandelt. Ob die Klagen am Ende Erfolg haben und die EuG-Richter anordnen, die Freigabe des milliardenschweren Asset-Tauschs neu zu prüfen, deutlich schwerwiegendere Auflagen zu verhängen oder gar eine Rückabwicklung des Deals in die Wege leiten, ist völlig offen.

Drei Verhandlungstage, fünf Richter

Die Ansetzung von vollen drei Verhandlungstagen (15. bis 17. Juni) sowie die Besetzung der verhandelnden Kammer bei Gericht der Europäische Union (EuG) in Luxemburg mit dem Maximum von fünf Richtern wird von Naturstrom-Vorstandschef Thomas E. Banning aber positiv bewertet. „Die Ansetzung lässt mich hoffen, dass das Gericht den vorgebrachten Argumenten gebührenden Raum geben möchte. Und das ist auch dringend nötig“, erklärte Banning am Mittwoch.

„Als Kind der Strommarktliberalisierung haben wir bei Naturstrom auch die Wildwestjahre Anfang der 2000er mitgemacht. Ich warne eindringlich davor, den aktuell leidlich funktionierenden Wettbewerbsrahmen zu beschädigen, indem sich Eon und RWE ungestört als Hegemon ihrer jeweiligen Einflusssphären etablieren können“, betonte der Naturstrom-Chef weiter.

An diesem Mittwoch und Donnerstag werden die Klagen der Kommunalversorger EVH, Stadtwerke Leipzig, Stadtwerke Hameln Weserbergland, TEAG Thüringer Energie AG, Energie Verbund Dresden, Eins Energie in Sachsen, GGEW sowie die der Düsseldorfer Naturstrom AG verhandelt. Am Freitag sind die Regionalversorger Enercity und Mainova sowie die Holding Stadtwerke Frankfurt am Main an der Reihe.

Noch kein Verhandlungstermin für zweite Klage 

Gegenstand der jetzt verhandelten Klagen ist der erste Teil der Fusion, mit der RWE die Genehmigung aus Brüssel für die Übernahme der Eon-Erzeugungs-Assets (Erneuerbare, Eon-Beteiligung an den Kernkraftwerken Emsland und Gundremmingen) erhalten hat.

Für die Nichtigkeitsklagen gegen die ebenfalls von Brüssel durchgewunkene Übertragung der von RWE gehaltenen Innogy-Anteile (Verteilnetze inklusive Westnetz, Endkundenvertriebsgeschäft, Anteile an Regionalversorgern) auf Eon liegt seitens des EU-Gerichts noch kein Verhandlungstermin vor, wie Naturstrom mitteilte. Mit einem Urteil für die erste Klagewelle sei „frühestens nach einigen Wochen zu rechnen“, heißt es.

BBH: Marktmachtindikatoren schlagen Alarm

Aus der Sicht der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH), die acht der elf Kläger vor dem EuG vertritt, hat sich die Situation auf dem Energiemarkt inzwischen weiter verschärft. „Die Fusion von Eon und RWE und die mit ihr verbundene Marktaufteilung entlang der gesamten Wertschöpfungskette beschädigt den Wettbewerb. Die Marktmachtindikatoren RSI und RWC schlagen ernsthaft Alarm. In einer solchen Situation auch nur einen Millimeter mehr Marktmachtzuwachs bei RWE – einem der größten Energieversorger Europas – zu erlauben, ist befremdlich und falsch“, sagte BBH-Partnerin Ines Zenke der ZfK.

„Leider und entgegen sonstigen Gepflogenheiten ließ die EU-Kommission die gebotenen Ermittlungen in dem so demarkierten Markt aber einfach weg, insbesonderezu den Marktmachtindikatoren RSI und RWC. Ohne diese konnte dann auch die Beurteilung des Falles nur noch fehlerhaft sein“, so Zenke.

Initiative gegen den Megadeal gegründet

Laut Naturstrom geht die die Kritik gegen den Megadeal über die elf klagenden Energieversorger hinaus. So habe sich in der Initiative #wirspielennichtmit ein breites Bündnis aus Akteuren der Energiewirtschaft, der Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammengefunden. (hil)

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