Für die Branche ist die Marktraumumstellung ein Mammutprojekt.

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Bild: © Adobe Stock/by-studio

Zum 1. Januar soll der Gas-Arbeitspreis in der Grundversorgung um voraussichtlich 30 Prozent sinken, kündigte EVM an. Bei der Neukalkulation der Tarife habe der Regionalversorger auch die Veränderungen bei diversen Umlagen und Entgelten berücksichtigt. So sei beispielsweise die Bilanzierungsumlage bei Erdgas gesunken, während die Gasspeicherumlage gestiegen sei. Deutliche Senkung gebe es auch beim Sondertarif "Treuegas".
 

Der Arbeitspreis (netto) im Grundversorgungstarif Gas sinkt zum 1. Januar auf 10,75 Cent/kWh. Im Tarif "Treuegas" kostet eine Kilowattstunde Anfang 2024 10,19 Cent. Bis zum 31.12.2023 kostet sie 15,51 Cent/kWh, erläuterte ein EVM-Sprecher auf Anfrage von ZfK. Trotz einer Senkung um 30 Prozent sei der Tarif noch weit von dem Vorkrisenniveau entfernt. Vor dem Ende 2021 lag der Grundversorgungstarif bei 5,82 Cent/kWh, so der Sprecher weiter.

„Der einzige Hebel, den wir haben, ist der Beschaffungspreis. Und hier konnten wir für unsere Kunden gute Konditionen erzielen“, teilte das Unternehmen mit Sitz in Koblenz mit. Bei der Neuberechnung des Grundversorgungstarif für Strom komme es hingegen zu Verzögerungen. Erst in diesem Monat würden noch einige weitere Bestandteile für den Strompreis bekanntgegeben. Dazu zähle beispielsweise die Höhe der Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber, die wahrscheinlich deutlich zulegen würden. Trotzdem geht der Versorger nach eigenen Angaben von einer Senkung des Arbeitspreises um über 20 Prozent. Damit würden die Arbeitspreise in der Grundversorgung sowohl bei Gas als auch bei Strom unter den gesetzlich festgelegten Preisbremsen liegen. „Glücklicherweise hat sich die Lage an den Märkten stabilisiert, sodass die Preisbremsen an Bedeutung verloren haben“, hieß es weiter aus Koblenz. (am)

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