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EWE-Prozess: Anwalt stellt Befangenheitsantrag gegen Richter

Im Rechtsstreit um die fristlose Entlassung des früheren EWE-Chefs Matthias Brückmann ist kein Ende in Sicht.
30.08.2018

Des frühere EWE-Vorstandschef Matthias Brückmann.

Im Zivilprozess stellte der Anwalt des früheren EWE-Chefs am Donnerstag vor dem Landgericht Oldenburg einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Der Oldenburger Energiekonzern habe erforderliche Dokumente nicht vorgelegt. "Es kann hier überhaupt keine Beweisaufnahme stattfinden, bevor die EWE nicht dargelegt hat, wie die Spendenpraxis seit 2013 war", sagte Brückmanns Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz. Der Richter müsse EWE dazu bringen, die Dokumente zu überreichen, bevor Zeugen vernommen werden.

Der Chef des EWE-Aufsichtsrates, Bernhard Bramlage, wies dies zurück. "Wir sind der Auffassung, dass wir alle Unterlagen vorgelegt haben." Über den Antrag muss nun die zuständige Kammer des Landgerichts entscheiden, die Verhandlung wurde nach einer Unterbrechung am Donnerstag dennoch fortgeführt.

Forderung von insgesamt 6,6 Mio Euro

Der EWE-Aufsichtsrat hatte Brückmann im Februar 2017 wegen "einer Vielzahl diverser grober Verfehlungen" fristlos entlassen. Als Hauptgrund gilt eine Spende von 253 000 Euro an eine Stiftung des Ex-Boxweltmeisters Wladimir Klitschko. Brückmann hatte die Zahlung von 253 000 Euro veranlasst, ohne den Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates zu informieren. Aus Sicht des Unternehmens war das ein Verstoß gegen interne Regeln. Aus Sicht von Brückmanns Anwalt, Bernd-Wilhelm Schmitz, gibt es kein Fehlverhalten, das einen Rauswurf rechtfertige.

Mit seiner Klage will Brückmann erreichen, dass seine Kündigung für unwirksam erklärt wird. Nach Angaben von Brückmanns Anwalt Schmitz geht es um eine Forderung von insgesamt 6,6 Mio. Euro, da unter anderem zu berücksichtigen sei, dass Brückmanns Vertrag bis Mitte 2021 laufen sollte. Eine vom Richter zum Prozessauftakt angeregte gütliche Einigung scheiterte.

Ehemalige und aktuelle Führungskräfte befragt

Um ein Bild von der früheren Spendenpraxis bei EWE zu bekommen, wurden am Donnerstag ehemalige und aktuelle Führungskräfte des Konzerns befragt. Vorstandsmitglied Michael Heidkamp, der bei der umstrittenen Spende nach Brückmann die zweite Unterschrift leistete, sagte: "Ich bin bis zum Schluss davon ausgegangen, dass es sich um Sponsoring handelt." Brückmann habe ihm in den Monaten davor von verschiedenen Ideen für Werbung mit dem Ex-Boxweltmeister Klitschko berichtet. "Er hat mir eine Zahlungsanweisung hingehalten, die von ihm bereits unterschrieben war und ich habe sie dann mit unterschrieben", sagte er. Warum er das tat, obwohl auf dem Dokument von "Spende" die Rede war, erklärte er nicht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Brückmann und Heidkamp wegen des Anfangsverdachts der Untreue.

Vorstandsmitglied Wolfgang Mücher erfuhr von der Zahlung nach eigenen Worten erst im Nachhinein. Auf Nachfrage habe ihm der damalige EWE-Chef erklärt, dass Klitschko Gegenleistungen erbringen werde. Die damalige Vorständin Ines Kolmsee berichtete, dass sie von der Zahlung erst aus der Zeitung erfahren habe. Auch von einem geplanten Sponsoring-Vertrag mit dem Boxer habe sie nichts gewusst. Der damalige EWE-Aufsichtsratschef Stephan-Andreas Kaulvers berichtete, dass er durch einen anonymen Brief von der Spende erfahren habe. "Nach der alten Konzernanweisung hätte für diese Spende eine Budgeterhöhung beantragt werden müssen. Das Gremium hätte vor der Auszahlung eingeschaltet werden müssen", sagte er.

Richter erwartet kein schnelles Ende des Prozesses

Kaulvers zufolge nahm der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion ernst. Alle Spenden über 50 000 Euro hätten dem zuständigen Ausschuss vorgelegt werden müssen. "Ich bin stets davon ausgegangen, dass vor der Genehmigung keine Spende zugesagt und schon gar nicht ausgezahlt wird", sagte er.

Nach dem Befangenheitsantrag gegen den Richter wird sich der Prozess, der im Januar begann, weiter in die Länge ziehen. "Jetzt muss zunächst vom Landgericht und gegebenenfalls vom Oberlandesgericht über das Befangenheitsgesuch entschieden werden", sagte Anwalt Schmitz. Der Richter erwartet auch kein schnelles Ende: "Das wird noch lange dauern. In diesem Jahr wird das nichts mehr", sagte er. (dpa/hil)