Die Stadt Osnabrück stärkt die eigenen Stadtwerke (SWO) mit einer Kapitalspritze von 21,5 Mio. Euro. Der Rat der niedersächsischen Stadt hat in seiner Sitzung am Dienstag einer deutlichen Stärkung des Eigenkapitals des Kommunalversorgers zugestimmt. Das Geld wird laut Beschlussvorlage „noch in diesem Jahr“ benötigt. Mit der Maßnahme werde die „notwendige Stabilisierung“ des Unternehmens erreicht, heißt es weiter.
Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke leisten einen Sanierungsbeitrag. Außertariflich bezahlte Angestellte der ersten Leistungsebene verzichten bis Ende 2024 auf fünf Prozent ihres Gehalts. Der Rest der Belegschaft akzeptiert eine Kürzung der freiwilligen Leistungszulage, der Umfang variiert je nach Funktion zwischen vier und zwei Prozent. Dies hatten Vorstand und Betriebsrat gemeinsam miteinander ausgehandelt, teilt ein Sprecher auf ZfK-Anfrage mit. „Es gab intern deswegen keinen Aufschrei. Alle sind bereit, einen Beitrag zu leisten“, heißt es weiter.
Der Finanzbedarf der SWO ergibt sich auch aus dem negativen Jahresergebnis der Stadtwerke in Höhe von 16,9 Mio. Euro in 2021. Dieses habe die zu einer Absenkung der Eigenkapitalquote geführt.
Fehler im Energiehandel, Ineffizienzen im Controlling
Als wesentliche Ursachen für den hohen Fehlbetrag werden die Verwerfungen auf den Energiemärkten und die daraus resultierenden Belastungen, aber auch interne Fehler im Energiehandel, insbesondere die Direktvermarktung von Ökostrom, ein nicht hinreichend effizientes Controlling sowie die Beteiligung am defizitären Kohlekraftwerk Lünen genannt.
Die wirtschaftliche Stabilisierung der Stadtwerke Osnabrück sei auch deshalb essentiell, um einen kontinuierlichen Fortbestand der Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge „verlässlich sicherzustellen“. Neben dieser Maßnahme erfolge parallel ein umfassender Prozess zur Restrukturierung und Sanierung der Stadtwerke Osnabrück AG.
Die Kapitalzuführung erfolgt in einer 2. Tranche als Einlage in die bestehende stille Gesellschaft. Die Verzinsung der Einlage erfolgt zu marktüblichen Konditionen. Es ist beabsichtigt, die Einlage in die stille Gesellschaft für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren bestehen zu lassen. (hoe)



