Die Forderung des Eon-Aufsichtsratsvorsitzenden Karl-Ludwig Kley nach einer vorranigen Belieferung von Industrieunternehmen bei einem Gasengpass ist von einigen führenden Vertretern der Energie- und der Kommunalwirtschaft mit deutlichen Worten zurückgewiesen worden.
Die im Notfallplan festgeschriebene Abschalt-Reihenfolge sei richtig und durchdacht, diese dürfe zum Wohl von Millionen Menschen in ihren Gas-versorgten Wohnungen und Häusern nicht verändert werden, stellte der Thüga-Vorstandsvorsitzende Michael Riechel in einer Pressemitteilung klar. „Umso mehr alarmiert mich, wenn Vertreter unserer Branche diese fundiert entwickelten und weithin akzeptierten Regeln nun öffentlich in Frage stellen.“
Auch N-Ergie-Chef Josef Hasler wurde deutlich: „Private Haushalte stehen in den Notfallplänen, die für den Fall einer Gasmangellage entwickelt wurden, völlig zurecht unter besonderem Schutz. An diesem Grundpfeiler darf unter keinen Umständen gerüttelt werden. Die aktuelle Diskussion halte ich deshalb für sehr gefährlich. Sie schürt Ängste und Unsicherheit.“
"Privathaushalte müssen im Ernstfall weiter Vorrang bei der Versorgung haben"
Im Ernstfall müssten diejenigen Gaskunden, die vom Gesetzgeber besonders geschützt seien, weiter Vorrang bei der Versorgung haben, so Riechel weiter. Private Haushalte mit einem Gasanschluss könnten weder ihren Standort ins Ausland verlagern noch zu einem alternativen Lieferanten oder den Brennstoff wechseln.
„Ich stelle nicht in Abrede, dass wir uns ebenfalls entschieden dafür einsetzen müssen, die Versorgung der deutschen Industrie zu sichern“, ergänzte Josef Hasler. Zweifellos hätte eine Unterbrechung der Gasversorgung infolge eines Ausfalls russischer Gasimporte erhebliche Folgen, zum Beispiel auf Lieferketten und Arbeitsplätze. „Aber statt die Bedeutung von Kundengruppen gegeneinander abzuwägen, sollte doch das Hauptaugenmerk darauf liegen, die Energiemengen für alle berechtigten Bedarfe noch stärker abzusichern“ betonte der Vorstandsvorsitzende von N-Ergie.
Sollte ein Versorgungsengpass eintreten, gibt es in Deutschland mit dem Notfallplan Gas sowie dem Leitfaden „Krisenvorsorge Gas“ und der Gassicherheitsverordnung (GasSV) entsprechend vorbereitete Sicherungsmechanismen. Dabei steht die Versorgung besonders geschützter Kunden im Vordergrund. Dazu gehören per Definition alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch über sogenannte standardisierte Lastprofile gemessen wird, grundlegende soziale Dienste und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Haushaltskunden liefern. (hoe)



