Blick auf die Wuppertaler „Schwimmoper“ mit der  denkmalgeschützten Außenfassade.

Blick auf die Wuppertaler „Schwimmoper“ mit der denkmalgeschützten Außenfassade.

Bild: © Stadt Wuppertal

Wuppertal hat „viele Optionen zur Reduktion des Strom- und Gasverbrauches durch energetische Sanierungen des Gebäudemanagements in der Vergangenheit bereits realisiert“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Kurzfristige Effekte mit höherem Einsparvolumen lägen kaum in den Händen der Kommunen, so der Oberbürgermeister Uwe Schneidewind.

Für sie müssten übergeordnete Regelungen angepasst werden. So sei etwa durch die Arbeitsstättenverordnung für Büros eine Mindesttemperatur von 20 Grad vorgegeben. Ähnliche Regelungen gebe es für Schulen oder Sporthallen. „Wir erwarten hier einheitliche Vorgaben von Bund und Land, auch damit es in den Kommunen nicht zu unterschiedlichen Standards im Betrieb ihrer Gebäude kommt.“ Doch jetzt gehe es darum, ein Signal der Solidarität zu setzen, ohne damit einzelne Nutzergruppen einseitig über Gebühr zu beeinträchtigen.

Nur ein erster Schritt

Die Stadtspitze betonte: „Dies ist ein erster Schritt, dem sicher weitere folgen müssen, denn es wird immer deutlicher, dass die Lage sehr ernst werden kann. Alleine die dramatische Explosion der Kosten wird alle Bereiche der Gesellschaft zu einschneidenden Maßnahmen zwingen. Daher muss alles getan werden, um gemeinsam dieses drohende Szenario abzuwenden.“

Vom kommenden Montag an (4. Juli) sind in Wuppertal deshalb an sechs Wochentagen nur noch je zwei Saunen gleichzeitig geöffnet – nur freitags könnten alle drei Saunen genutzt werden. Zudem wird die Höchsttemperatur der Saunen in allen Bädern um fünf Grad gesenkt.

Schwimmenlernen geht vor

Die Wassertemperaturen in den städtischen Bädern würden dagegen nur minimal reduziert, damit die für Kinder wichtige Schwimmausbildung nach den coronabedingten Bäderschließungen der vergangenen beiden Jahre nicht wieder gefährdet wird. In Nichtschwimmerbecken soll das Wasser nicht kälter als 29 Grad (zuvor 29,4 Grad) sein und in den Schwimmerbecken nicht kälter als 27 Grad (zuvor 27,4 Grad). (hp mit Material von dpa)

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