Mit separaten Grundversorgungstarifen und Ablehnung von Neukunden in der Ersatzversorgung betreten viele Unternehmen zurzeit rechtliches Neuland.

Mit separaten Grundversorgungstarifen und Ablehnung von Neukunden in der Ersatzversorgung betreten viele Unternehmen zurzeit rechtliches Neuland.

Bild: © Ben White/Unsplash

Die Gaspreisbremsen-Kommission hat am Montag erste Ergebnisse ihrer Arbeit vorgelegt. Die großen Linien und geschätzten Gesamtkosten finden Sie unter diesem Link. Doch was bedeutet dies im Einzelnen für Energieversorger und Kunden? Und wie reagiert die Branche (siehe ganz unten)? Ein Überblick:

An welche Kundengruppen richtet sich das vorgestellte Entlastungspaket?

Entlastet werden sollen hierbei ausschließlich Gas- und Fernwärmekunden, da die Gaskosten nach Auffassung der Kommission besonders rapide gestiegen sind. Heißt auch: Wer etwa mit Holzpellets oder Strom heizt, wird von diesem Paket nicht berührt.

Schon im Dezember sollen Gas- und Fernwärmekunden entlastet werden  – mithilfe einer Einmalzahlung. Was genau ist angedacht?

Vorgeschlagen wird für Haushaltskunden und andere kleine Gasverbraucher eine Einmalzahlung. Als Basis soll der Verbrauch dienen, der Basis für die Abschlagszahlung im September 2022 war.

Was müssten Versorger tun?

Sie müssten laut Vorschlag auf die Erhebung der Abschlagszahlung für Dezember verzichten. Im Ausgleich bekommen sie die Werte der Abschlagszahlungen zum 1. Dezember 2022 von einer staatlichen Stelle erstattet. Zudem sollten Versorger von allen Informationspflichten inklusive Fristen gegenüber ihren Kunden freigestellt werden.

Energieversorger müssten nur darauf verzichten, ihre Abschläge für Dezember auszusetzen, wenn sie bis zum 1. Dezember staatliche Erstattungen erhalten hätten. Dies dürfte auch deshalb entscheidend sein, weil Versorger ansonsten in akute Liquiditätsnöte laufen würden.

Ab März ist eine Wärme- und Gaspreisbremse geplant. Was genau steckt dahinter?

Die Kommission schlägt für Haushaltskunden einen garantierten Bruttogaspreis von zwölf Cent pro kWh vor. Dieser soll für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs betragen, der der Abschlagszahlung von September 2022 zugrunde gelegt wurde.

Wer mehr als das Grundkontingent verbraucht, bekommt den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Wie lange sollte die vorgeschlagene Gaspreisbremse dauern?

Die Kommission schlägt vor, das Programm frühestens am 30. April 2024 enden zu lassen, sprich bis zum Ende der Heizperiode 2024.

Was müssten Versorger tun?

Sie müssten einer staatlichen Stelle mit einer "angemessenenen Frist im Voraus" eine halbjährliche Abrechnung über den zu erstattenden Rabatt ausstellen.

Was ist mit Fernwärmekunden?

Auch hier soll eine Bremse eingeführt werden. Analog zum Gaspreis soll hier ein garantierter Bruttopreis von 9,5 Cent pro kWh für ein Grundkontingent von 80 Prozent gelten. Anders als bisher soll künftig zudem allein die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung von Fernwärme für die Preisentwicklung maßgeblich sein.

Was ist bei Industrieunternehmen oder RLM-Kunden geplant?

Auch hier soll ein verbilligtes Grundkontingent kommen. Dieses soll im Regelfall 70 Prozent des Jahresverbrauchs von 2021 betragen. Der Beschaffungspreis soll dort auf sieben Cent pro kWh gedeckelt werden. Für die Restmenge soll der volle vertraglich vereinbarte Marktpreis fällig werden. Die geförderte Gasmenge kann das verbrauchende Unternehmen übrigens für seine Zwecke nutzen oder am Markt verwerten.

Wann soll der Industrierabatt kommen?

Geht es nach der Kommission, soll er schon im Januar 2023 greifen.

Was müssten Versorger tun?

Unternehmen müssten die Teilnahme an dem Programm bei ihren Versorgern anmelden und öffentlich machen. Die Versorger müssten die gewährte Subvention "administrieren". Dabei sollen sie in die Lage versetzt werden, die Maßnahmen "schnell, rechtssicher und ohne eigene Risiken" umzusetzen. Im Übrigen sollen, was die finanzielle Abwicklung betrifft, für Versorger die gleichen Bedingungen gelten wie bei Haushalten und anderen Verbrauchern.

Wie reagierte die Branche?

Durch die Bank positiv. Als "gerecht" und "mit Augenmaß" beurteilte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, die Ergebnisse. Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass die staatliche Leistung rechtzeitig bei den Versorgern ankomme. "Die Stadwerke können [...] nicht die Einmalzahlung des Dezemberabschlags vorfinanzieren. Das wären rund acht Prozent des Jahresumsatzes und würde die ohnehin schon angespannte Liquidität der Stadtwerke zusätzlich beeinträchtigen."

Für die Feststellung der Zugangsvoraussetzungen gewerblicher und industrieller Kunden seien ferner unbürokratische Verfahren notwendig. "Es bedarf jetzt schnell klarer und praxistauglicher rechtlicher Regelungen, damit alle notwendigen Vorbereitungen rechtzeitig getroffen werden können."

BDEW-Präsidentin und Kommissionsmitglied Marie-Luise Wolff, die auch dem Regionalversorger Entega vorsteht, sprach von einem "überzeugenden Ergebnis". Timm Kehler, Geschäftsführer des Branchenverbands Zukunft Gas, bezeichnete die Übernahme der Abschlagszahlungen durch den Staat als "pragmatische und rasch wirkende Lösung".

Aus Sicht der Versorgungsunternehmen sei nun wichtig, dass die Maßnahmen auch schnell, rechtssicher und vor allem ohne zusätzliche Liquiditätsbelastungen umgesetzt würden, eklärte er. (aba)

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