Michael Vassiliadis (vl), Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Siegfried Russwurm, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie e. V. (BDI), Veronika Grimm, Mitglied im Sachverständigenrat der Bundesregierung, und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kommen zur Übergabe des Berichts mit dem Vorschlag der Unabhängigen Kommission für Erdgas und Wärme.

Michael Vassiliadis (vl), Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Siegfried Russwurm, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie e. V. (BDI), Veronika Grimm, Mitglied im Sachverständigenrat der Bundesregierung, und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kommen zur Übergabe des Berichts mit dem Vorschlag der Unabhängigen Kommission für Erdgas und Wärme.

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

Die Einmalzahlung im Dezember soll auf der Basis des Verbrauchs ermittelt werden, der der Abschlagszahlung im September zugrunde lag. Sie soll als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse dienen.

Die Versorger sollen auf die Abschlagszahlung für Dezember für Gas und Fernwärme praktisch aller Haushalts- und Gewerbekunden verzichten und diese vom Staat erstattet bekommen. Das Volumen der Einmalzahlungen im Dezember beziffert die Co-Vorsitzende der Kommission, die Wirtschaftsweise Veronika Grimm, am Montag bei der Bundespressekonferenz auf rund 5 Milliarden Euro.

Gas- und Wärmepreisbremse für Verbraucher ab März  - 80 Prozent Kontingent

Ab Anfang März 2023 bis mindestens Ende April 2024 soll eine Gas- und Wärmepreisbremse für Verbraucher greifen. Diese sieht für eine Grundmenge an Gas einen staatlich garantierten Bruttopreis inklusive aller auch staatlich veranlassten Preisbestandteile von 12 Cent pro Kilowattstunde vor. "Das heißt, man bekommt quasi jeden Monat einen staatlichen Zuschuss auf die Abschlagszahlung", so Grimm. Oberhalb dieses Kontingents sollen Marktpreise gelten. Das Grundkontingent soll bei 80 Prozent des Verbrauchs liegen, der der Abschlagszahlung für September 2022 zugrunde lag.

Für Fernwärmekunden soll eine Wärmepreisbremse kommen. Analog zum Gaspreis soll es hier einen garantierten Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme geben, wiederum für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs. Wer darüber hinaus Gas- und Wärme einspare, profitiere finanziell. Insofern gebe dieses Modell auch einen wirksamen Anreiz zum sparsamen Verbrauch, unterstrich Grimm.

Gaspreisbremse für Industrie ab 1. Januar 2023

Die Abschläge für Industrie und Kraftwerke zur Stromerzeugung übernimmt der Staat im Dezember nicht. Ab 1. Januar soll für die Industrie eine Gaspreisbremse in Höhe von 70 Prozent des früheren Verbrauchs im Jahr 2021 greifen. Hierfür soll ein Beschaffungspreis beim Gas in Höhe von 7 Cent/kWh angesetzt werden.

Eine mengenmäßige Obergrenze des zu entlastenden Gasverbrauchs werde aufgrund der enormen Bandbreite der verbrauchten Mengen nicht gesetzt, heißt es im Zwischenbericht der Kommission. Insgesamt entsprechen die vorgeschlagenen Entlastungen einem Volumen von über 90 Milliarden Euro.

Bundesregierung will zügig an der Umsetzung arbeiten

Die Bundesregierung will die Vorschläge der Expertenkommission zügig prüfen und über die Umsetzung beraten, erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag. Das Kanzleramt werde gemeinsam mit den Ministerien für Wirtschaft und Finanzen sehr zügig an der Umsetzung arbeiten.

Welche Vorschläge die Regierung in die Tat umsetzen werde, sei offen. Es sei unter anderem eine europarechtliche Prüfung nötig, sagte Hebestreit. Wichtig sei es, dass die beiden Energiepreisbremsen für Gas und Strom "zusammengedacht" würden. Bis zu den Länderberatungen am Ende der kommenden Woche sollten die verantwortlichen Ministerien über den Stand der Umsetzung berichten, kündigte Hebestreit an.

Bis Ende Oktober weitere Vorschläge der Kommission

Bis Ende des Oktober möchte die Kommission in ihrem Endbericht weitere Empfehlungen u.a. für den Umgang mit den Härtefällen sowie weitere Möglichkeiten zur Angebotsausweitung und der Senkung der Nachfrage beim Gas vorlegen. Nun sei es darum gegangen, unter hohem Zeitdruck praktibable Vorschläge zur Preisentlastung von Verbrauchern und der Wirtschaft vorzulegen, die möglichst rasch umgesetzt werden können, betonte Grimm. (dpa/hcn)

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